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Von biologisch bis grün: Begriffe aus dem Zierpflanzenanbau erklärt

19. August 2026

Royal Flora Holland shoot kas

Vom ökologischen Zierpflanzenanbau bis hin zu grünen Pflanzenschutzmitteln und biologischen Schädlingsbekämpfungsmitteln. Das sind Begriffe, die im Zierpflanzensektor häufig verwendet werden – manchmal zu Recht, manchmal zu Unrecht. Aber was bedeuten diese Begriffe eigentlich? In diesem Artikel erklären wir es Ihnen.

Was sind biologische Pflanzenschutzmittel?
Die meisten Gärtner verwenden Düngemittel und Pflanzenschutzmittel, um ihre Pflanzen oder Blumen anzubauen und zu schützen. Zum Beispiel vor Unkraut, Insekten, Pilzen und anderen Schadorganismen, Krankheiten oder Schädlingen. Pflanzenschutzmittel tragen dazu bei, die Pflanzen gesund zu halten und Ernteausfälle zu verhindern.

Die verwendeten Pflanzenschutzmittel werden immer nachhaltiger und haben immer geringere Auswirkungen auf die Umwelt. Früher enthielten Pflanzenschutzmittel vor allem chemische Stoffe. Die Niederlande haben sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 weitgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel anzubauen. Deshalb gibt es immer mehr Pflanzenschutzmittel natürlichen Ursprungs auf dem Markt. Dabei handelt es sich um Mittel auf der Basis von Mikroorganismen (wie Pilzen und Bakterien) und/oder solche, deren Wirkstoff aus Pflanzen- und/oder Kräuterextrakten stammt. Beispiele hierfür sind der Neembaum sowie Orangen- oder Knoblauchextrakt. Diese Pflanzenschutzmittel gehören ebenso wie Pheromone (Lockstoffe) zu den biologischen Pflanzenschutzmitteln.

Der Einsatz biologischer Pflanzenschutzmittel hat in den letzten Jahren stark zugenommen. In den letzten Jahrzehnten hat sich der Einsatz mikrobiologischer Mittel gegen Schädlinge um den Faktor 10 erhöht. In den Zierpflanzenbetrieben unter Glas werden auf ca. 50 bis 90 % der Anbaufläche mikrobiologische Mittel eingesetzt (Quelle: CBS). In den letzten Jahren nimmt auch der Einsatz mikrobieller Mittel gegen Krankheiten stark zu, insbesondere im Freilandanbau.

Es stehen immer mehr verschiedene biologische Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Bestehende und neue Hersteller arbeiten daran, weitere biologische Pflanzenschutzmittel auf den Markt zu bringen. Dies sind oft langwierige Prozesse, die manchmal bis zu zehn Jahre dauern. Angesichts der Ziele für 2030 bleibt dafür keine Zeit. Die Europäische Kommission arbeitet daher an einer beschleunigten Bewertung der zahlreichen biologischen Mittel.

 

Gut zu wissen:

  • Die Prüfung und Zulassung von biologischen Pflanzenschutzmitteln erfolgt auf die gleiche Weise wie bei chemischen Pflanzenschutzmitteln. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel[BA1].
  • Im Gegensatz zum Obst- und Gemüsesektor (AGF) gelten im Zierpflanzenanbau keine gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte (MRL) für Pflanzenschutzmittel. Der MRL ist der gesetzlich zulässige Höchstwert für Rückstände (Restgehalt) eines Stoffes in oder auf Lebensmitteln. Selbstverständlich bleibt es auch im Zierpflanzenanbau das Ziel, eventuelle Rückstände auf den Pflanzen so gering wie möglich zu halten.

 

Wann ist etwas „grün“?
Der Begriff „grün“ (und/oder „chemiefrei“) wird häufig verwendet, auch im Zusammenhang mit dem Pflanzenschutz. „Grün“ ist kein offizieller Begriff oder Titel. Es handelt sich vielmehr um einen Sammelbegriff. In den Niederlanden wurde vereinbart, biologische Mittel und Mittel mit geringem Risiko gemeinsam als „grüne“ Mittel zu bezeichnen. Es gibt kein Gütesiegel „grün“ oder ein Zertifikat, das belegt, dass der Gärtner grün ist oder grün arbeitet. Allerdings gibt es in den Niederlanden die Initiative „100 % Groen Geteeld“. Diese wird von den Vorreitern im Zierpflanzenanbau getragen. Ihr Ziel: Anbau ohne chemische Pflanzenschutzmittel. Das Ziel: der rentable Anbau von Pflanzen in einem ganzheitlich widerstandsfähigen Anbausystem mit grünen, biologischen und technologischen Lösungen.

 

Was sind biologische Schädlingsbekämpfer?
Landwirte können ihre Pflanzen auch mit biologischen Schädlingsbekämpfern schützen. Dabei handelt es sich nicht um Pflanzenschutzmittel, sondern um lebende Insekten und andere Tierchen, die Krankheiten und Schädlinge bekämpfen. Dazu gehören beispielsweise Schlupfwespen, Raubmilben und Nematoden (Fadenwürmer). Diese sind sozusagen die natürlichen Feinde all dessen, was Krankheiten und Schädlinge verursacht. Biologische Schädlingsbekämpfer dürfen sowohl in Gewächshäusern als auch im Freilandanbau eingesetzt werden, sofern sie auf der Liste der zugelassenen natürlichen Feinde stehen oder eine Umweltgenehmigung bei der RVO (in den Niederlanden) beantragt und erteilt wurde.

Biologischer Pflanzenschutz

Biologische Bekämpfungsmittel werden zunehmend im Einklang mit den Prinzipien des Integrierten Pflanzenschutzes (IPM) eingesetzt. Bei Kulturen wie Rosen, Gerbera und Chrysanthemen setzen nahezu alle Betriebe (95–100 %) biologische Bekämpfungsmittel ein. Bei Topfpflanzen liegt dieser Anteil niedriger (ca. 75–85 %). Dies hängt häufig damit zusammen, dass sich die biologischen Schädlingsbekämpfungsmittel beim Absatz dieser Produkte noch in der Pflanze befinden, was als „Käfer“ in der Pflanze wahrgenommen wird, während gerade dadurch biologische Schädlingsbekämpfungsmittel zur Vorbeugung gegen Schädlingsbefall mitgeliefert werden. Dieser Ansatz beugt Krankheiten und Schädlingsbefall vor und bekämpft sie auf eine weniger belastende und umweltfreundliche Weise. Die meisten Gärtner in Europa und somit auch in den Niederlanden arbeiten nach dem IPM-Konzept. IPM ist auch Bestandteil der Zertifizierung gemäß den FSI-Anforderungen.

Gut zu wissen:

  • Neben IPM wird zunehmend auch der Begriff „Integrated Crop Management“ (ICM) verwendet. ICM ist ebenso wie IPM ein umfassender systemischer Ansatz. Es umfasst jedoch mehr Wissensbereiche als nur die Schädlings-, Unkraut- und Krankheitsbekämpfung; dazu gehören beispielsweise Bodengesundheit, Bewässerung und Nährstoffmanagement. Ziel ist es, eine möglichst widerstandsfähige und robuste Kulturpflanze zu züchten.
  • Biologische Bekämpfungsmittel wirken nicht gegen alle Schädlinge. Es wird kontinuierlich nach neuen biologischen Bekämpfungsmitteln geforscht. Beim Einsatz biologischer Bekämpfungsmittel ist es wichtig, für ausreichend Nahrung und Unterkünfte zu sorgen.
  • Immer mehr Gärtner beauftragen Pflanzenschutzberater, die sie beim Einsatz biologischer Bekämpfungsmittel beraten.
  • Möchten Sie mehr über (die Funktionsweise von) IPM erfahren? Lesen Sie diesen Artikel.

 

Wann gilt eine Blume oder Pflanze als „biologisch“?

Um einer Blume oder Pflanze die offizielle Bezeichnung „biologisch“ verleihen zu können, benötigen Sie als Gärtner ein EU-Bio-Zertifikat. In den Niederlanden ist Skal Biocontrole die unabhängige Organisation, die die biologische Produktionskette überwacht und kontrolliert, ob Unternehmen die europäischen Bio-Gesetze und -Vorschriften, das niederländische Agrarqualitätsgesetz sowie die Vorschriften und Grundsätze von EU Organic einhalten.

Ein EU-Bio-Zertifikat ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gütesiegel für jedes Unternehmen, das Bio-Produkte herstellt, verarbeitet, verpackt, vertreibt, lagert oder importiert. Mit einem solchen Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie die europäischen Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau und die ökologische Lebensmittelproduktion einhalten. Auch eventuelle Lieferanten und Zwischenhändler von Pflanzenmaterial müssen nach EU-Bio zertifiziert sein.

Wer die Bezeichnung „biologisch“ (EU Organic/Skal) für seine Blumen oder Pflanzen verwenden möchte, muss wie folgt produzieren:

  • Ohne Kunstdünger.
  • Ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel.
  • Ohne gentechnisch veränderte Organismen.
  • Mit Freilandanbau.

Außerdem dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwendet werden, die auf der Skal-Inputliste stehen. Die Grundsätze sind in der europäischen Bio-Gesetzgebung festgelegt, darunter in der Verordnung (EU) 2018/848.

Für Gärtner, insbesondere in Gewächshäusern, ist es derzeit noch schwierig, ein EU-Bio-/Skal-Zertifikat zu erhalten. Weniger als 1 % der bei Royal FloraHolland angeschlossenen Gärtner sind biologisch. Dies liegt unter anderem an den strengeren Vorschriften hinsichtlich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und daran, dass die Blumen und Pflanzen im Freiland angebaut werden müssen. Für viele Gärtner ist dies eine zu große Herausforderung – sowohl in Bezug auf die Pflanzengesundheit als auch auf das Anbausystem und die Wirtschaftlichkeit. Der Zierpflanzensektor sieht es nicht als Ziel an sich, so weit wie möglich biologisch zu arbeiten, sondern vielmehr die Umweltbelastung so weit wie möglich zu verringern. Auch in der Vereinbarung zum Pflanzenschutz liegt der Schwerpunkt vor allem auf der Verringerung der gesamten Umweltbelastung durch die Einschränkung des Einsatzes schädlicher Pflanzenschutzmittel.

Gut zu wissen:

  • Für biologische Pflanzen und Blumen sind die Produktion und der Absatzmarkt derzeit noch begrenzt. Der Markt wächst jedoch durchaus.
  • Biologische Produkte müssen weitaus mehr Kriterien erfüllen als nur den Biologischen Pflanzenschutz. So gibt es beispielsweise auch Kriterien für die Düngung und das Anbausystem.

     

Wie verhält es sich mit Bioziden und Biostimulanzien?

Zwei weitere Begriffe, die das Wort „Bio“ enthalten, sind Biozide und Biostimulanzien. Biozide sind keine Pflanzenschutzmittel. Sie bekämpfen zwar Bakterien und andere Schadorganismen, dürfen jedoch nicht an Pflanzen, Kulturen und pflanzlichen Erzeugnissen angewendet werden. Mit Bioziden werden beispielsweise Gewächshäuser, Anbausysteme, Töpfe und Werkzeuge von Bakterien, Pilzen und Viren desinfiziert. Das Ctgb bewertet, welche Mittel für welche Zwecke verwendet werden dürfen.

Biostimulanzien sind ebenfalls keine Pflanzenschutzmittel. Sie werden jedoch auf Pflanzen, Kulturen oder im Boden ausgebracht. Sie fallen unter die EU-Düngemittelverordnung. Biostimulanzien enthalten Stoffe oder Mikroorganismen, die dafür sorgen, dass:

  • Kulturen Nährstoffe effizienter verwerten.
  • Pflanzen widrigen Bedingungen wie Trockenheit, einem Boden mit hohem Salzgehalt oder extremen Temperaturen (abiotischer Stress) besser standhalten können.
  • Nährstoffe im Boden für die Pflanzen besser verfügbar werden.
  • Bestimmte Qualitätsmerkmale einer Pflanze, wie Geruch und Farbe, verstärkt werden.

     

    Gut zu wissen:

  • Ein Biostimulans darf nicht als Mittel gegen eine bestimmte Krankheit oder einen bestimmten Schädling positioniert oder empfohlen werden. Eine widerstandsfähigere Pflanze kann indirekt weniger anfällig sein, doch das macht das Biostimulans noch lange nicht zu einem Pflanzenschutzmittel. Biozide und Biostimulanzien können beide Teil eines IPM- oder ICM-Plans sein, jeweils entsprechend ihrer eigenen Funktionen und im Rahmen der gesetzlichen Anwendungsbestimmungen des Produkts.

Für die Erläuterung zu biologischen Pflanzenschutzmitteln, biologischen Bekämpfungsmitteln und Biostimulanzien wurden fachliche Informationen bei Artemis, dem Verband für Hersteller und Vertreiber von biologischen Pflanzenschutzmitteln und Biostimulanzien, eingeholt.