
Die Rolle des Mitgliederrates
Royal FloraHolland ist eine Genossenschaft von Gärtnern. Über den Mitgliederrat werden die Gärtner von Anfang an bei wichtigen Entscheidungen und der Gestaltung der Unternehmenspolitik mit einbezogen. Dies führt zu Entscheidungen und Lösungen, bei denen die Interessen der Mitglieder zählen.
Die Aufgaben des Mitgliederrates:
1. Formale Aufgaben:
Der Mitgliederrat ernennt die Aufsichtsratsmitglieder und legt deren Vergütung fest. Der Mitgliederrat ist außerdem für die Feststellung des Jahresabschlusses und der wichtigsten Tarife für Mitglieder zuständig. Der Mitgliederrat hat ein Zustimmungsrecht bei Investitionen von mehr als 20 Millionen Euro. Alle Mitglieder des Mitgliederrates haben in der Sitzung des Mitgliederrates eine Stimme. Die Geschäftsordnung sieht vor, dass die formellen Sitzungen des Mitgliederrates (zweimal im Jahr) vom Aufsichtsratsvorsitzenden und die übrigen Sitzungen (viermal im Jahr) vom Vorsitzenden des Mitgliederrates geleitet werden.
2. Beratende Funktion:
Die beratende Funktion des Mitgliederrates ist in der Geschäftsordnung des Mitgliederrates festgelegt. Aber der Mitgliederrat berät die Geschäftsführung auf Wunsch und unaufgefordert auch in Fragen, die er selbst, manchmal in Absprache mit den von ihm vertretenen Mitgliedern, für wichtig hält. Häufig werden die Themen zunächst in einem der vier vom Mitgliederrat eingerichteten Ausschüsse erörtert.
3. Verbindung zu den Mitgliedern:
Eine wichtige Aufgabe des Mitgliederrats ist die Verbindung zu den Mitgliedern von Royal FloraHolland. Der Mitgliederrat vertritt die Mitglieder und hat in den Sitzungen ein offenes Ohr für sie. Außerhalb der Sitzungen steht er den Mitgliedern per Mail über ledenraad@royalfloraholland.com mit Rat und Tat zur Seite.
Zusammensetzung des Mitgliederrates
Dem Mitgliederrat gehören mindestens 35 und höchstens 45 Gärtner an. Der Mitgliederrat wird von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählt. Damit der Mitgliederrat die Vielzahl der Mitglieder angemessen repräsentieren kann, setzt er sich aus Personen mit unterschiedlichen Hintergründen zusammen. Bei der Verteilung der Mandate wird darauf geachtet, dass Blumen- und Pflanzengärtner sowie Geschlecht, Umsatzklassen und Standorte angemessen berücksichtigt werden.


Mitgliedersitzungen


Ausschüsse innerhalb des Mitgliederrates
Der Mitgliederrat kennt vier Ausschüsse: den Strategieausschuss, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Mitgliederbindung und den Genossenschaftsausschuss. Diese Ausschüsse befassen sich mit Themen aus ihren Schwerpunktbereichen und bereiten Empfehlungen und Beschlüsse des Mitgliederrates vor.
Mitgliederrat statt Allgemeiner Mitgliederversammlung
Der Mitgliederrat ist am 1. Januar 2019 als Ersatz für die Allgemeine Mitgliederversammlung (Algemene Ledenvergadering, ALV) von Royal FloraHolland ins Leben gerufen worden. Der Mitgliederrat übernahm damit die satzungsmäßigen Aufgaben der Allgemeinen Mitgliederversammlung. Die Protokolle der Allgemeinen Mitgliederversammlungen bis zum 6. Dezember 2018 finden Sie hier.
Werden Sie Mitglied des Mitgliederrates
Sie sind Mitglied von Royal FloraHolland und möchten sich für unsere Genossenschaft engagieren? Dann kandidieren Sie für den Mitgliederrat. Lesen Sie hier, was Sie als Mitglied des Mitgliederrates erwartet, welches Profil wir suchen, wie Sie sich bewerben können und wie die Wahl von neuen Mitgliedern des Mitgliederrates abläuft.