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Die Verwaltung der Genossenschaft

Royal FloraHolland hat aufgrund der Größe der Genossenschaft eine Struktur mit einem Aufsichtsrat, einem Betriebsrat und einem Mitgliederrat. Die Geschäftsführung bildet den satzungsgemäßen Vorstand der Royal FloraHolland und ist letztendlich für die Leitung der Genossenschaft und des Unternehmens verantwortlich. Der Aufsichtsrat kontrolliert die Politik der Geschäftsführung und die allgemeinen Angelegenheiten der Genossenschaft. Dem Mitgliederrat obliegen die Aufgaben, die früher von der Allgemeinen Mitgliederversammlung wahrgenommen wurden. Er ernennt die Aufsichtsratsmitglieder und legt deren Vergütung fest. Der Mitgliederrat ist außerdem für die Feststellung des Jahresabschlusses und der wichtigsten Tarife für Mitglieder zuständig.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung bildet den satzungsgemäßen Vorstand der Royal FloraHolland und ist letztendlich für die Leitung der Genossenschaft und des Unternehmens verantwortlich. Die Satzung regelt, dass die Geschäftsführung aus mindestens zwei Personen besteht, einem Chief Executive Officer (CEO) und einem Chief Financial Officer (CFO).

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat kontrolliert die Politik der Geschäftsführung und die allgemeine Führung der Geschäfte der Genossenschaft. Er hat darüber hinaus auch eine beratende Funktion. Schließlich ist der Aufsichtsrat der Arbeitgeber der Geschäftsführung (Ernennung, Entlassung, Vergütung).

Mitgliederrat

Der Mitgliederrat ernennt die Aufsichtsratsmitglieder und legt deren Vergütung fest. Der Mitgliederrat ist außerdem für die Feststellung des Jahresabschlusses und der wichtigsten Tarife für Mitglieder zuständig. Er hat ein Zustimmungsrecht bei Investitionen von mehr als 20 Millionen Euro.

Download

Laden Sie die Satzung der Royal FloraHolland sowie die Geschäftsordnung des Vorstands und des Aufsichtsrats herunter (Auf Englisch).