Die Verwaltung der Genossenschaft
Royal FloraHolland hat aufgrund der Größe der Genossenschaft eine Struktur mit einem Aufsichtsrat, einem Betriebsrat und einem Mitgliederrat. Die Geschäftsführung bildet den satzungsgemäßen Vorstand der Royal FloraHolland und ist letztendlich für die Leitung der Genossenschaft und des Unternehmens verantwortlich. Der Aufsichtsrat kontrolliert die Politik der Geschäftsführung und die allgemeinen Angelegenheiten der Genossenschaft. Dem Mitgliederrat obliegen die Aufgaben, die früher von der Allgemeinen Mitgliederversammlung wahrgenommen wurden. Er ernennt die Aufsichtsratsmitglieder und legt deren Vergütung fest. Der Mitgliederrat ist außerdem für die Feststellung des Jahresabschlusses und der wichtigsten Tarife für Mitglieder zuständig.