Geben Sie jetzt Ihren BVO-Umsatz für 2022 an
27. Februar 2023

Anfang März erhalten alle Mitglieder der Royal FloraHolland eine E-Mail, um die BVO für 2022 anzumelden. Jedes Mitglied der Genossenschaft ist die Verpflichtung eingegangen, alle Verkäufe direkt oder indirekt über Royal FloraHolland abzurechnen und zu melden. Das bedeutet, dass alle unsere Mitglieder zusätzlich zu ihrem Uhren- und Direkthandel auch ihren BVO (Handel außerhalb der Versteigerung) melden müssen. Nur auf diese Weise gibt es gleiche Wettbewerbsbedingungen und alle Mitglieder profitieren von der Zahlungssicherheit und den Möglichkeiten, die unser internationaler digitaler Marktplatz bietet.
Als genossenschaftliches Unternehmen möchte Royal FloraHolland auch weiterhin die beiden Hauptgründe für unsere Genossenschaft erfüllen: eine optimale Preisgestaltung für unsere Mitglieder zu den geringstmöglichen Kosten. Zu diesem Zweck organisieren wir einen internationalen Marktplatz für Blumenzucht mit einer digitalen Plattform und physischen Knotenpunkten mit Dienstleistungen, die den Bedürfnissen unserer Mitglieder und ihrer Käufer entsprechen. So kann sich jedes Mitglied auf unserer Plattform und bei den Käufern optimal positionieren.
Als genossenschaftliches Unternehmen möchte Royal FloraHolland auch weiterhin die beiden Hauptgründe für unsere Genossenschaft erfüllen: eine optimale Preisgestaltung für unsere Mitglieder zu den geringstmöglichen Kosten. Zu diesem Zweck organisieren wir einen internationalen Marktplatz für Blumenzucht mit einer digitalen Plattform und physischen Knotenpunkten mit Dienstleistungen, die den Bedürfnissen unserer Mitglieder und ihrer Käufer entsprechen. So kann sich jedes Mitglied auf unserer Plattform und bei den Käufern optimal positionieren.
Royal FloraHolland sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Mitglieder. Daher bitten wir Sie, uns Ihren BVO-Umsatz anzugeben. BVO-Umsatz (BVO = Buiten Veiling Om) ist der Umsatz, den Sie finanziell außerhalb der Versteigerung abgewickelt haben. Sie können das in Mein RoyalFloraholland erledigen. Brauchen Sie dabei Hilfe? Sehen Sie sich hier die Anleitung an.
Was zählt zum BVO-Umsatz?
Wenn Sie Zierpflanzenprodukte verkaufen, die nicht über Royal FloraHolland abgerechnet werden, ist das ein BVO-Umsatz.
Zum Beispiel in folgenden Fällen:
Was ist kein BVO-Umsatz oder kann von der BVO-Angabe freigestellt werden?
Zum Beispiel in folgenden Fällen:
- Verkauf auf Rechnung oder gegen Barzahlung z. B. an Händler, Gartenbaubetriebe oder andere Gärtner
- Intercompany-Verkäufe z. B. von Ihrem Anbaubetrieb an einen eigenen Handels-/Exportbetrieb oder das eigene Gartencenter
- Verkauf an Endverbraucher, z. B. über einen Verkaufsstand an der Straße oder einen Webshop
- Umsatz aus Direktverkäufen an Landgard (außer bei Abrechnung über Royal FloraHolland)
- Alle Absatzgeschäfte über andere Abnehmer (z. B. Käufer, Einzelhandel, über andere Vermittler usw.) fallen unter die Abrechnungspflicht und sind BVO-Umsatz.
Was ist kein BVO-Umsatz oder kann von der BVO-Angabe freigestellt werden?
- Wenn Sie Halbfertigprodukte, Stecklinge oder trockene Zwiebeln/Knollen verkaufen, brauchen Sie das nicht als BVO-Umsatz anzugeben, denn diese Produkte sind von der BVO-Abgabe befreit.
- Wenn Sie Produkte über die Gärtner-Gärtner-Regelung (KKR) an andere Gärtner verkaufen, müssen Sie das nicht als BVO-Umsatz angeben.
- Privatverkäufe an andere Mitglieder, die nicht über die KKR laufen, können von der Provisionspflicht befreit werden, wenn das kaufende Mitglied die Produkte später über Royal FloraHolland abgerechnet hat. Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte an Ihren Accountmanager oder an unser Kundenkontaktzentrum
- Verkaufen Sie über eine Freistellung an Plantion, Euroveiling und/oder Veiling Rhein-Maas? Dann müssen Sie das nicht als BVO-Umsatz angeben (sonst zahlen Sie doppelt Provision).
Warum müssen Sie Ihren BVO-Umsatz angeben?
Sie sind Mitglied der Genossenschaft Royal FloraHolland. Als Mitglied können Sie alle Dienste von Royal FloraHolland zu den günstigsten Tarifen nutzen. Im Gegenzug sind Sie verpflichtet, sämtliche Zierpflanzenprodukte aus allen Ihnen gehörenden Betrieben über Royal FloraHolland abzusetzen (Artikel 18 der Satzung der Genossenschaft). Damit sorgt Royal FloraHolland für gleiche Wettbewerbsbedingungen für Sie und alle Mitglieder.
Hatten Sie 2022 keinen BVO-Umsatz?
Auch wenn Sie im Jahr 2022 keinen BVO-Umsatz hatten, bitten wir Sie, uns dies anzugeben. Geben Sie als Betrag 0,00 € und als Käufername „kein BVO“ ein. So vermeiden Sie, dass wir Ihnen in den nächsten Monaten eine Erinnerungs-E-Mail schicken.
Wann müssen Sie Ihren BVO-Umsatz angeben?
- Sie können Ihren BVO-Umsatz schon während des laufenden Jahres online über Mein Royal FloraHolland angeben - über den Dienst „Vorübergehende Freistellung von der Mitgliedschaft“. Wenn Sie viel BVO-Umsatz tätigen, können Sie dessen Abrechnung so auf das gesamte Jahr verteilen.
- Sie können Ihren BVO-Umsatz auch nachträglich angeben. Das muss bis zum 30. Juni 2023 geschehen. Wenn Sie Ihren BVO-Umsatz zu spät angeben, berechnen wir eine Verspätungszuschlag von 1,5 % auf den BVO-Betrag.
Nutzen Sie Mehrwegverpackungen von Royal FloraHolland für den BVO-Verkauf?
Wenn Sie Mehrwegverpackungen von Royal FloraHolland für den BVO-Verkauf nutzen, muss das ebenfalls angegeben werden. In der Anleitung steht, wie Sie das erledigen können.
Welche Kosten fallen für BVO-Umsatz an?
- Wenn Sie weniger als 15.000 € BVO-Umsatz getätigt haben, sind Sie von einer Nachforderung vollständig befreit.
- Wenn Ihr BVO-Umsatz mehr als 15.000 € beträgt, zieht Royal FloraHolland davon zunächst 15.000 € ab, bevor die Nachforderung berechnet wird.
- Auf alle Beträge oberhalb von € 15.000,-- BVO-Umsatz wird folgende Abgabe berechnet (die auch auf Ihrer Dienstleistungsrechnung steht):
- Provision von 1,5 % für die Mitgliedschaft bei Royal FloraHolland
- Werbebeitrag von 0,2 % für Blumenbüro Holland (Bloemenbureau Holland - BBH)
- Kapitalbeitrag von 0,5 %; dieser wird Ihren Zertifikaten gutgeschrieben.
- Der Volumenrabatt gilt auch für Ihren BVO-Umsatz. Der Volumenrabatt wird anhand Ihres Umsatzes am Tag der Abrechnung ermittelt. Der Volumenrabatt wird auf Ihrer Produktabrechnung ausgewiesen.
- Variabler Mitgliedsbeitrag (bis zum Erreichen des jährlichen Höchstbetrags von 5.250 €). Der variable Mitgliedsbeitrag steht auf der Produktabrechnung.
- Zu einem späteren Zeitpunkt des Jahres kann noch eine Kontrolle der angegebenen Beträge durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen. Wird bei dieser Kontrolle mehr BVO-Umsatz festgestellt als Sie zuvor bei Royal FloraHolland angegeben haben, zahlen Sie neben den normalen Abgaben einen Verspätungszuschlag von 1,5 % auf den festgestellten BVO-Mehrumsatz.
Sie können uns Ihre BVO-Angabe über Mein Royal FloraHolland senden (über den Dienst „Vorübergehende Freistellung von der Mitgliedschaft“).
Bitte senden Sie uns Ihre BVO-Angabe für 2022 bis Freitag, 30. Juli 2023 zu!
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