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Reichen Sie Ihre BVO-Erklärung 2023 bis spätestens 29. Dezember 2023 ein

30. November 2023

Hortensia kas sjaakvanschie

Ab dem 1. Januar 2024 werden sich einige Tarife ändern. Da sich 2024 der Volumenrabatt ebenfalls ändert, kann es interessant sein, die BVO-Erklärung noch in diesem Jahr (2023) statt 2024 einzureichen.


Für die Abrechnung des BVO-Umsatzes („Außerhalb der Versteigerung“) für 2023 wird die Provision für 2023 verwendet. Sie beträgt 1,7 %. Der Volumenrabatt wird jedoch an dem Tag berechnet, an dem die BVO-Abrechnung erfolgt. Es könnte also interessant sein, die BVO-Erklärung noch 2023 und nicht erst 2024 einzureichen. Sie können bereits jetzt über das Portal der Royal FloraHolland Ihre BVO-Erklärung für 2023 einreichen.

Wenn Sie möchten, dass die Abrechnung 2023 erfolgt, reichen Sie Ihre BVO-Erklärung bis spätestens Freitag, den 29. Dezember 2023 ein. Als Abrechnungsdatum gilt der 29.12.2023. Die Abrechnung wird dann am Samstag, den 30. Dezember, auf der Dienstleistungsrechnung stehen. Der Volumenrabatt wird noch am selben Tag auf der Produktabrechnung stehen. Es ist auch möglich, einen Teil des BVO-Umsatzes über das Portal anzugeben und so einen Teil in diesem Jahr (2023) und den anderen Teil 2024 abrechnen zu lassen.

Unsere Dienstleistungsrechnung versenden wir jede Woche am Donnerstag. Aufgrund des Jahreswechsels werden wir am Donnerstag, den 28. Dezember 2023 keine Dienstleistungsrechnung versenden, sondern erst am Samstag, den 30. Dezember 2023.

Die BVO-Erklärung für 2024 kann nicht mehr über das alte System erfolgen. 2024 wird es in Floriday eine neue Anwendung dafür geben. Informationen zur BVO-Erklärung 2024 werden so bald wie möglich folgen.

Haben Sie Fragen zur BVO-Erklärung? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Accountmanager auf, oder kontaktieren Sie das Kundenkontaktzentrum: +31 088 -789 89 89 (Option 3).