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Versteigerungsordnung von Royal FloraHolland wird aktualisiert

18. Mai 2022

Royal Flora Holland veilmeester Aalsmeer
Die Versteigerungsordnung von Royal FloraHolland wird von uns regelmäßig angepasst. Anlass dazu können neue Funktionen, neue Dienstleistungen oder die Entwicklungen im Markt geben. Die Versteigerungsordnung hat den Zweck, für Gärtner und Käufer optimale Klarheit herzustellen.
Die Versteigerungsordnung und die zugehörigen Geschäftsbedingungen sind die juristische Basis für (a) die im Tagesgeschäft erbrachten Dienstleistungen von RFH und (b) die Transaktionen zwischen Käufern und Gärtnern, die über RFH zustandekommen. Jeder Gärtner und jeder Käufer, der über RFH Geschäfte tätigt, muss dort als Kunde registriert sein und erklärt sich dadurch mit den geltenden Geschäftsbedingungen – einschließlich der Versteigerungsordnung – einverstanden. Die Versteigerungsordnung gibt es schon seit Jahrzehnten. Sie wird regelmäßig aktualisiert, damit ihre Bestimmungen wieder der Praxis entsprechen.

Klarstellung

Die jüngsten Marktentwicklungen erfordern eine Klarstellung, um die korrekte Funktion der RFH-Versteigerungsuhren zu gewährleisten. RFH ändert daher zum 1. Juni 2022 die Versteigerungsordnung mit dem Ziel,
a. zu verhindern, dass an anderer Stelle versteigerte Produkte bei RFH nochmals zur Versteigerung angeboten werden,
b. von Anlieferern, die andere Versteigerungssysteme als RFH nutzen, den Nachweis zu verlangen, dass die von ihnen bei RFH zur Versteigerung angebotenen Produkte zuvor noch nicht an anderer Stelle versteigert wurden.

In folgenden Artikeln werden Änderungen vorgenommen

(Neuregelungen in Fettdruck):

Artikel 20
….
9. Es ist nicht gestattet, Produkte zur Versteigerung durch Royal FloraHolland anzubieten, die bereits zuvor zur Versteigerung angeboten wurden, wenn und soweit diese Versteigerungsordnung keine Ausnahme davon zulässt.
10. Ein Verkäufer, der Produkte außerhalb von Royal FloraHolland zur Versteigerung anbietet, muss nachweisen, dass die vorstehend in Absatz 9 geregelte Voraussetzung garantiert erfüllt ist. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist Royal FloraHolland berechtigt, alle Produkte dieses Verkäufers von der Versteigerung durch Royal FloraHolland auszuschließen. Royal FloraHolland ist berechtigt, im Zusammenhang mit vorstehender Regelung Audits durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.


Artikel 23
1. In diesem Artikel wird im ersten Satz das Wort „Uhr“ durch „eine Uhr“ ersetzt.

Unter dem Titel Definitionen werden folgende Änderungen vorgenommen.

Versteigerungssystem
alle Geräte und Systeme wie zum Beispiel diejenigen, die von Royal FloraHolland im Zusammenhang mit der Versteigerung genutzt werden,

Versteigern
eine Methode des Verkaufs von Produkten, die für andere Personen als den Verkäufer und den Käufer wahrnehmbar ist, und zwar durch Versteigerung (an einer Uhr), durch Überbieten oder auf eine damit vergleichbare Weise, bei der grundsätzlich keine Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer stattfinden,


In einigen Artikeln wird „Versteigern“ durch „Versteigern durch Royal FloraHolland“ oder „Versteigern bei Royal FloraHolland“ ersetzt. Das betrifft die Überschrift von Artikel 20, Artikel 20 Absätze 6 und 7, Artikel 21 Absatz 5 und die Definitionen (Neuversteigern).

In mehreren Artikeln wird „Uhr“ durch „Uhr von Royal FloraHolland“ ersetzt. Das betrifft Artikel 7 Absätze 4 und 5, Artikel 9 Absätze 4 und 6 und die Definitionen (Anlieferschein, Anliefern, Anlieferexzess, Anliefervorschrift, Käuferkartennummer).