Als Mitglied der Royal FloraHolland werden Sie Anfang März die Post haben, um die BVO 2022 zu melden. Jedes Mitglied der Genossenschaft hat sich verpflichtet, alle Verkäufe direkt oder indirekt über Royal FloraHolland abzurechnen und zu melden. Das bedeutet, dass alle unsere Mitglieder zusätzlich zu ihrer Uhr und ihrem direkten Handel auch ihren BVO (Handel außerhalb der Versteigerung) melden müssen. Nur auf diese Weise gibt es gleiche Wettbewerbsbedingungen und alle Mitglieder profitieren von der Zahlungssicherheit und den Möglichkeiten, die unser internationaler digitaler Marktplatz bietet.

Sie haben bis zum 1. Juli 2023 Zeit, die BVO für 2022 anzumelden. Tun Sie es so schnell wie möglich, damit es nicht in Vergessenheit gerät. Auch wenn keine BVO verkauft wurde, möchten wir das gerne wissen. Geben Sie in diesem Fall beim Betrag 0,00 und beim Käufernamen "keine BVO" ein.

Wie können Sie BVO eingeben?

  1. Melden Sie sich über My RoyalFloraholland an
  2. Gehen Sie zu dem Dienst: Vorübergehende Befreiung von der Mitgliedschaftspflicht (BVO-Erklärung)
  3. Geben Sie den BVO-Betrag ein (auch wenn dieser 0,00 beträgt)
  4. Geben Sie den Namen des Käufers ein (oder 'keine BVO')
  5. Wählen Sie das gewünschte Abrechnungsdatum. Das Abrechnungsdatum kann um drei Monate vorverlegt werden, so dass Sie die Abrechnung mit Produktverkäufen verrechnen können.
  6. Wenn Sie mehrmals Royal FloraHolland-Verpackungen für eine BVO-Transaktion verwendet haben, muss dies ebenfalls angegeben werden.

    Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars? Dann werfen Sie einen Blick in das Handbuch. Diese Anleitung finden Sie auch im Service Vorübergehende Befreiung Mitgliedspflicht oben auf dem Bildschirm.

    Tipp:
    Wenn Sie monatlich viel BVO haben, können Sie auch schon die BVO für 2023 eingeben. Wenn Sie dies monatlich tun, können Sie die Abrechnung auf das ganze Jahr verteilen.

    Lesen Sie diesen Artikel für weitere Informationen.

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