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Bericht über die formelle Sitzung des Mitgliederrates am 30. März 2023

26. April 2023

Verslag formele ledenraad Royal Flora Holland

Am 30. März 2023 fand in Aalsmeer die erste formelle Sitzung des Mitgliederrats im Jahr 2023 unter Leitung von Jack Goossens (Vorsitzender des Aufsichtsrates) statt.

Nachdem das Protokoll der vorangegangenen formellen Sitzung des Mitgliederrats genehmigt worden war, war es Zeit für einen weiteren festen Bestandteil der Tagesordnung: das nähere Kennenlernen zwischen einem der Mitglieder des Aufsichtsrates und dem Mitgliederrat. Diesmal berichtete Evert van Helvoort (Mitglied des Aufsichtsrates) etwas mehr zu seiner Person, seinem beruflichen Werdegang und seiner Rolle bei Royal FloraHolland. Ein sinnvoller Beitrag zu dieser Sitzung, da das zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Organen unserer Genossenschaft beiträgt: dem Mitgliederrat, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung.

Als Nächstes standen der Jahresbericht und der Jahresabschluss 2022 auf der Tagesordnung. Nach einer Erläuterung von Steven van Schilfgaarde (CEO), David van Mechelen (CFO) und Jack Goossens (Vorsitzender des Aufsichtsrates) kamen auch der Prüfungsausschuss, der Finanzausschuss und die Vertreter von PwC zu Wort. Sie gaben eine uneingeschränkte Bestätigung zum absolvierten Verfahren und zu den im Jahresbericht präsentierten Zahlen ab. Nachdem der Mitgliederrat noch einige Fragen stellen konnte, wurde über den Jahresbericht und den Jahresabschluss 2022 abgestimmt. Im Anschluss an diese formelle Abstimmung informierte die Geschäftsführung über wichtige Entwicklungen in der Branche und im Unternehmen. Danach hatten die Mitglieder des Mitgliederrates Gelegenheit zu Fragen und Hinweisen.

Es folgten die nachstehenden weiteren Tagesordnungspunkte der Mitgliederratssitzung. Unter Aufsicht der Abstimmungskommission wurde über alle vorgelegten Punkte zustimmend abgestimmt.

1. Auszahlung der 7. Jahrestranche (Zertifikat E) (Beschlussfassung)
Soweit das Guthaben pro Mitglied bei Zertifikat A mehr als 20.000 € beträgt, wird der Mehrbetrag seines Guthabens auf dem Beteiligungskonto zum 31. Dezember 2016 als „Endsaldo“ geführt. Dieses Guthaben wird ebenso wie der Betrag auf dem Beteiligungskonto eines früheren Mitglieds zu dem genannten Datum im Folgenden auch als der „Endsaldo“ bezeichnet.

Der Endsaldo eines Mitglieds oder früheren Mitglieds wird in acht gleichen Jahresraten an dieses Mitglied bzw. frühere Mitglied ausgezahlt, jedoch unter der Bedingung, dass der Mitgliederrat auf Vorschlag der Geschäftsführung jeweils im Zuge der Feststellung des Jahresabschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr die Auszahlung und Fälligkeit der betreffenden Rate beschließt.

Entsprechend Artikel 40.3 der Satzung schlägt die Geschäftsführung vor, für das 7. Jahr eine Tranche in Höhe von 2.496.000 € auszuzahlen.

2. Auszahlung beendete Mitgliedschaft per Saldo 2019 Zertifikat A (Beschlussfassung)
Der Mitgliederrat wird gebeten, die Auszahlung bei beendeter Mitgliedschaft per Saldo 2019 Zertifikat A zu genehmigen.

3. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 (Beschlussfassung)
Der Mitgliederrat wird gebeten, den Jahresabschluss 2022 formell festzustellen.

4. Entlastung der Geschäftsführung (Beschlussfassung)
Dem Mitgliederrat wird vorgeschlagen, den Mitgliedern der Geschäftsführung für ihre Tätigkeit in dem betreffenden Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5. Entlastung des Aufsichtsrates (Beschlussfassung)
Dem Mitgliederrat wird vorgeschlagen, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit in dem betreffenden Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.