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Stimmen Sie für den Erhalt der kollektiven Werbung und Branchenkommunikation

28. März 2023

Bloemen Bureau Holland

Ab 1. Januar 2024 wird Royal FloraHolland nicht mehr die Beiträge für das Bloemenbureau Holland (Blumenbüro Holland) einziehen, mit denen u. a. Verbraucherkampagnen und andere Aktionen der öffentlichen Kommunikation finanziert werden. Warum ist das so? Gemeinsame Kommunikation braucht eine gemeinsame Finanzierung.

Eine AVV (Allgemeinverbindlicherklärung) ist eine nachweislich effektive Maßnahme der niederländischen Regierung, die es ermöglicht, die finanzielle Unterstützung auf die gesamte Zierpflanzenbranche zu verteilen (), sodass alle Mitglieder der Branche den gleichen Beitrag leisten (also nicht nur die Gärtner, die RFH-Mitglieder sind, und die Händler, die über die RFH-Versteigerung einkaufen). So gibt es keine Trittbrettfahrer mehr. Das sollten Sie auch noch wissen: Die Beiträge selbst ändern sich nicht. Unterm Strich werden die Beiträge sogar niedriger, da alle Marktteilnehmer während der vierjährigen Laufzeit der AVV eine Rückerstattung von 15 % des an Blumenbureau Holland gezahlten Gesamtbeitrags erhalten.

Empfehlung des Mitgliederrates

Der Mitgliederrat hat sich mit diesem Thema befasst und hält die gemeinsame Werbung für unsere Branche für wichtig. Blumenbureau Holland sorgt seit 40 Jahren für die kollektive Verbraucherkommunikation für Blumen und Pflanzen in Europa mit dem Ziel, den Absatz von Blumen und Pflanzen zu fördern. Und das mit Erfolg! Denn allein bei der jüngsten Kampagne "Wir brauchen mehr Blumen" gaben 77 % der Verbraucher in den wichtigstenKäufergruppen an, dass sie dadurch tatsächlich mehr Blumen gekauft haben. Daher ist es für die gesamte Branche wichtig, dass diese gemeinsamen Werbemaßnahmen fortgesetzt werden. Der Mitgliederrat empfiehlt daher allen Mitgliedern, mit JA und somit für den Erlass der AVV zu stimmen.

Praktische Lösung

Vom 27. März bis 7. April 2023 können Gärtner und Händler über den Erlass der AVV abstimmen. Und zwar im Wege der Online-Abstimmung. Alle Betriebsinhaber, Geschäftsführer und geschäftsführenden Gesellschafter sind stimmberechtigt und zur Teilnahme eingeladen. Auf der Website von Bloemenbureau Holland finden Sie alle Informationen hierzu an einer Stelle. Sie können sich auch zur Teilnahme an der Abstimmung anmelden. Sie erhalten dann umgehend eine Einladung des unabhängigen Marktforschungsunternehmens Motivaction.

Der Einzug (für einen Zeitraum von vier Jahren) und die Kontrolle der Beitragszahlungen wird durch ein unabhängiges Buchhaltungsbüro erfolgen.