Deutsches Verpackungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz VerpackG. Das hat Folgen für „Business to Consumer“-Verpackungen (B2C). Für diese gilt nun eine Registrierungs- und Meldepflicht. Ziel dieses Gesetzes ist es, das Recycling dieser Verpackungen besser zu regeln. Ab dem 1. Januar 2022 gilt dieses Verpackungsgesetz auch für „Business to Business“-Transportverpackungen.

Das Gesetz gilt für jeden Unternehmer, der in Deutschland mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringt.

Welche Verpackung fällt unter dieses Gesetz?

Das neue Verpackungsgesetz gilt für „Business to Consumer“-Verpackungen. Das sind alle Verpackungen, sowohl für Pflanzen als auch für Blumen, die dafür vorgesehen sind, den Verbraucher zu erreichen. Darunter fallen beispielsweise:

  • Hüllen oder Verpackungsfolien
  • Etiketten
  • Aufkleber
  • Kartonverpackungen
  • Kunststoff-Pflanztöpfe, die der Verbraucher gleich nach dem Kauf entfernt (wie bei Gartenpflanzen)

Ab dem 1. Januar 2022 fallen auch „Business to Business“ (B2B)-Transportverpackungen unter dieses Gesetz. Das bedeutet, dass jeder, der Produkte in B2B-Transportverpackungen (Trays, Kartons, Eimer usw.) in Deutschland in Verkehr bringt, Folgendes dokumentieren muss:
  • Volumen
  • Materialart
  • Rücknahme oder Recycling nach Gebrauch

Vorgeschriebene Registrierung ab 1. Juli 2022 durch Erweiterung des deutschen Verpackungsgesetzes

In Deutschland tritt am 1. Juli 2022 eine Erweiterung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft. Für jeden, der Produkte in Verkaufs- und/oder Transportverpackungen auf den deutschen Markt bringt, ist ab diesem Stichtag eine Registrierung im LUCID-Verpackungsregister vorgeschrieben. Für Verkaufsverpackungen wird außerdem ein Vertrag mit einem Recyclingunternehmen verlangt. Außerdem müssen Marktplätze (wie Veiling Rhein-Maas) ab dem 1. Juli 2022 kontrollieren, ob ihre Anlieferer das VerpackG einhalten. Vermeiden Sie Bußgelder und beginnen Sie rechtzeitig mit den notwendigen Maßnahmen. Lesen Sie hier die wichtigen Informationen zu diesem Thema und was die Erweiterung des Gesetzes für Sie bedeutet.

Wer ist für die Einhaltung des Gesetzes verantwortlich?

Wenn Sie aus dem Ausland deutsche Abnehmer mit Produkten beliefern, ist es im Rahmen der Erfüllung dieses Gesetzes wichtig, wer zum Zeitpunkt des Grenzübertritts der Eigentümer des verpackten Produktes ist:


SituationVerantwortlich für die Meldung
Lieferung zum Verkauf bei VRMAnlieferer
Direktverkauf an deutsche Käufer:
1. Ist der Anlieferer zum Zeitpunkt des Grenzübertritts Eigentümer?Anlieferer
2. Ist der Käufer zum Zeitpunkt des Grenzübertritts Eigentümer? (Verkauf "ab Gartenbaubetrieb")Käufer
Lieferant verkauft an Handelsunternehmen, das exportiertHandelsunternehmen
Sind Sie für die Meldung verantwortlich?
  1. Registrieren Sie sich bei der sog. Zentralstelle Verpackungsregister. Zentralstelle Verpackungsregister
  2. Schließen Sie mit einem Recyclingbetrieb einen Lizenzvertrag über die Menge an Verkaufsverpackungen ab, die Sie auf den deutschen Markt bringen werden. Ihre Gebühren werden nach dem Gesamtgewicht errechnet, das Sie in Umlauf bringen. Anerkannte Recyclingbetriebe

Berechnen Sie einfach und schnell Ihre Kosten, die sich aus dem Verpackungsgesetz ergeben (öffnen in Google Chrome): Landbell Online-Rechner.

Kostengünstiger, kollektiver Recyclingvertrag

Unser Kollektivvertrag mit Landbell, einem der größten Recyclingbetriebe in Deutschland, bietet Ihnen bedeutende Vorteile im Vergleich zu den marktüblichen Preisen und Bedingungen. Seit März 2019 können Sie schnell und problemlos einen Recyclingvertrag mit Landbell abschließen.


Hier alle sechs Vorteile für Sie auf einen Blick

  1. Einfache und schnelle digitale Anmeldung bei Landbell für einen Recyclingvertrag (auf Niederländisch).
  2. Vertrag für zwei Jahre mit einem Beitrag von 75 € pro Jahr. Ab dem dritten Jahr beträgt der Beitrag 50 €. In den 75,00 € für die ersten zwei Jahre ist eine Gutschrift von 25,00 € für Verpackungsmaterial enthalten.
  3. Einmal im Jahr die Menge der von Ihnen auf den deutschen Markt gebrachten Verpackungen melden.
  4. Zwei Momente der Abrechnung mit Landbell:
    I. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Rechnung über den Pauschalbetrag für die ersten zwei Jahre.
    II. Nach Ablauf des Kalenderjahres (nach Erstellung einer Jahresabrechnung auf Basis der tatsächlichen Verpackungsmenge) erhalten Sie die Endabrechnung.
  5. Günstigere Preise und Bedingungen im Vergleich zu den Standardpreisen auf dem (Recycling-)Markt.

Um von diesem Sammelangebot Gebrauch zu machen, melden Sie sich direkt bei Landbell an:

Diese Mitteilung ist rein informativer Art. Sie sind und bleiben jederzeit selbst für die korrekte Einhaltung der diesbezüglichen Gesetze und Verordnungen verantwortlich.