Das Gesetz gilt für jeden Unternehmer, der in Deutschland mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringt.
Welche Verpackung fällt unter dieses Gesetz?
Das neue Verpackungsgesetz gilt für „Business to Consumer“-Verpackungen. Das sind alle Verpackungen, sowohl für Pflanzen als auch für Blumen, die dafür vorgesehen sind, den Verbraucher zu erreichen. Darunter fallen beispielsweise:
- Hüllen oder Verpackungsfolien
- Etiketten
- Aufkleber
- Kartonverpackungen
- Kunststoff-Pflanztöpfe, die der Verbraucher gleich nach dem Kauf entfernt (wie bei Gartenpflanzen)
Ab dem 1. Januar 2022 fallen auch „Business to Business“ (B2B)-Transportverpackungen unter dieses Gesetz. Das bedeutet, dass jeder, der Produkte in B2B-Transportverpackungen (Trays, Kartons, Eimer usw.) in Deutschland in Verkehr bringt, Folgendes dokumentieren muss:
- Volumen
- Materialart
- Rücknahme oder Recycling nach Gebrauch
Vorgeschriebene Registrierung ab 1. Juli 2022 durch Erweiterung des deutschen Verpackungsgesetzes
Ab dem 1. Juli 2022 wird das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Deutschland weiter ausgebaut. Für alle, die Produkte in Verkaufs- und/oder Transportverpackungen auf den deutschen Markt bringen, ist ab diesem Zeitpunkt eine Registrierung beim LUCID-Verpackungsregister Pflicht. Für Verkaufsverpackungen ist zudem ein Vertrag mit einem Recyclingunternehmen erforderlich. Ab dem 1. Juli 2022 sind zudem die Marktplätze (darunter auch die Veiling Rhein-Maas) verpflichtet zu prüfen, ob die Lieferanten das VerpackG einhalten. Vermeiden Sie Bußgelder oder Verkaufsausschlüsse und leiten Sie rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ein. Lesen Sie die wichtigen Informationen dazu und was diese Gesetzeserweiterung für Sie bedeutet.
Wer ist für die Einhaltung des Gesetzes verantwortlich?
Wenn Sie aus dem Ausland deutsche Abnehmer mit Produkten beliefern, ist es im Rahmen der Erfüllung dieses Gesetzes wichtig, wer zum Zeitpunkt des Grenzübertritts der Eigentümer des verpackten Produktes ist:
Situation | Verantwortlich für die Meldung |
Lieferung zum Verkauf bei VRM | Anlieferer |
Direktverkauf an deutsche Käufer: | |
1. Ist der Anlieferer zum Zeitpunkt des Grenzübertritts Eigentümer? | Anlieferer |
2. Ist der Käufer zum Zeitpunkt des Grenzübertritts Eigentümer? (Verkauf "ab Gartenbaubetrieb") | Käufer |
Lieferant verkauft an Handelsunternehmen, das exportiert | Handelsunternehmen |
- Registrieren Sie sich bei der sog. Zentralstelle Verpackungsregister. Zentralstelle Verpackungsregister
- Schließen Sie mit einem Recyclingbetrieb einen Lizenzvertrag über die Menge an Verkaufsverpackungen ab, die Sie auf den deutschen Markt bringen werden. Ihre Gebühren werden nach dem Gesamtgewicht errechnet, das Sie in Umlauf bringen. Anerkannte Recyclingbetriebe
Berechnen Sie einfach und schnell Ihre Kosten, die sich aus dem Verpackungsgesetz ergeben (öffnen in Google Chrome): Landbell Online-Rechner.
Kostengünstiger, kollektiver Recyclingvertrag
Unser Kollektivvertrag mit Landbell, einem der größten Recyclingbetriebe in Deutschland, bietet Ihnen bedeutende Vorteile im Vergleich zu den marktüblichen Preisen und Bedingungen. Seit März 2019 können Sie schnell und problemlos einen Recyclingvertrag mit Landbell abschließen.
1. Einfache und schnelle digitale Anmeldung bei Landbell für einen Verwertungsvertrag (in Deutsch oder Englisch).
2. Zweijahresvertrag zu wettbewerbsfähigen Preisen und Bedingungen. Auch für die Folgejahre gibt es einen attraktiven Tarif
3. Melden Sie nur einmal im Jahr die Menge der von Ihnen auf den deutschen Markt gebrachten Verpackungen.
4. Zwei Abrechnungszeitpunkte mit Landbell:
I. Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine Rechnung über den Pauschalbetrag für die ersten zwei Jahre.
II. Nach Ablauf des Kalenderjahres (nach Erstellung einer Jahresabrechnung auf Basis der tatsächlichen Verpackungsmenge) erhalten Sie die Endabrechnung.
5. Günstigere Tarife und Konditionen im Vergleich zu marktüblichen (Recycling-)Preisen.
Um von diesem Sammelangebot Gebrauch zu machen, melden Sie sich direkt bei Landbell an:
Diese Mitteilung ist rein informativer Art. Sie sind und bleiben jederzeit selbst für die korrekte Einhaltung der diesbezüglichen Gesetze und Verordnungen verantwortlich.