Corporate Governance

Royal FloraHolland (RFH) ist eine niederländische Genossenschaft und hat ca. 3.500 Mitglieder, die Erzeuger von Zierpflanzenprodukten sind. Die Genossenschaft hat eine Besonderheit: Ein Teil der Mitglieder ist nicht in den Niederlanden ansässig, sodass RFH internationalen Charakter hat. Der Mitgliederbestand ist also durch eine große Vielfalt gekennzeichnet. Die Genossenschaft bietet ihren Mitgliedern und deren Kunden zahlreiche Dienstleistungen an. Dank dieser umfangreichen Leistungspalette sind sie in der Lage, ihre Produkte bestmöglich zu verkaufen.

Innerhalb der Genossenschaft ist es wichtig, dass die Entscheidungsfindung mit großer Sorgfalt erfolgt. Damit dieser Prozess erfolgreich abläuft, sind oft zahlreiche Gespräche mit den betroffenen Mitgliedern erforderlich. Die Basis hierfür ist in der Satzung und in internen Richtlinien fixiert. Diese Regelwerke sind die Grundlage für den Aufbau der Corporate Governance-Struktur von RFH. Diese Governance-Struktur wird durch ein „Dreieck“ aus Mitgliederrat, Geschäftsführung und Aufsichtsrat gebildet.
Traditionell lag die Führung des Unternehmens in den Händen des Vorstands, der aus Mitgliedern der Genossenschaft bestand. Das hat sich vor einigen Jahren geändert. Heute gibt es eine satzungsgemäße Geschäftsführung, die für die Strategie und die Betriebsergebnisse, aber auch für das reibungslose Funktionieren der Genossenschaft verantwortlich ist. Zweck dieser Regelungen ist, dass die Interessen der Mitglieder und anderer Stakeholder (Kunden, Mitarbeiter oder Dritte) auf transparente Weise berücksichtigt werden.

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung. Aufgrund der Größe des Unternehmens ist RFH gesetzlich zur Einrichtung dieses internen Ausichtsgremiums verpflichtet. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Mitgliedern von RFH und einigen „externen“ Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Geschäftsführung und entscheidet über die Höhe der Vergütung der Geschäftsführer. Dabei muss der Aufsichtsrat aber einige Vorgaben beachten, die vom Mitgliederrat festgelegt werden.

Das Mitspracherecht der Mitglieder wird seit 2019 über den Mitgliederrat wahrgenommen. (Früher wurde es in der Mitgliederversammlung ausgeübt). Der Mitgliederrat bestellt den Aufsichtsrat und nimmt gesetzliche und satzungsgemäße Aufgaben wahr, zum Beispiel die Feststellung des Jahrabschlusses. Außerdem hat der Mitgliederrat für einige wichtige Themen einen Genehmigungsvorbehalt, zum Beispiel bei den wichtigsten Tarifen und bei großen Investitionen. Der Mitgliederrat kann der Geschäftsführung auch Empfehlungen geben (gleich ob er darum gebeten wurde oder nicht), und er hat eine wichtige Funktion bei der Weitergabe von Hinweisen der Mitglieder und aus deren Umfeld.

Satzung und Ordnungen

Hier finden Sie die Satzung und die Ordnungen, die sich auf das Führen von Royal FloraHolland beziehen.