Die Erteilung einer Vollmacht… | Royal FloraHolland skip_content_text
Zurück zur Übersicht

Die Erteilung einer Vollmacht gewährleistet den Einzug des BBH-Beitrags ohne zusätzlichen Aufwand

27. Mai 2025

BBH

Die Branchenkommunikation über den Zierpflanzenanbau ist wichtiger als je zuvor. Die Branche steht unter genauer Beobachtung und in der Presse sowie in den sozialen Medien wird unserer Branche regelmäßig Unrecht getan. Hier ist eine starke Gegenstimme gefragt.

Wie bekannt, hat der niederländische Minister für Landwirtschaft, Fischerei, Ernährungssicherheit und Natur das Programm „Collectieve Communicatie Sierteeltproducten 2025–2027“ (Kollektive Kommunikation Zierpflanzenprodukte) für allgemein verbindlich erklärt. Royal FloraHolland hat sich dafür ausgesprochen, damit auch Gärtner und Käufer, die außerhalb von Royal FloraHolland handeln, sich an den Kosten für die gemeinsame Kommunikation beteiligen. In diesem Fall gibt es keine „Trittbrettfahrer“ mehr, was eine Grundvoraussetzung für die Gestaltung der neuen Erhebung ist.

Die Erhebung wird daher ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr von Royal FloraHolland, sondern von Bloemenbureau Holland (BBH) durchgeführt. Um einen reibungslosen Ablauf ohne unnötigen Mehraufwand für unsere Mitglieder und für BBH zu gewährleisten, haben wir uns entschlossen, sowohl die Daten unserer Mitglieder als auch deren Umsatz an BBH weiterzugeben. BBH kann dann auf dieser Basis die Rechnungsstellung übernehmen und die Beiträge einziehen. Royal FloraHolland wird im Juli 2025 die Umsatzdaten für das Jahr 2024 an BBH übermitteln, die als Grundlage für die Rechnungsstellung für das Jahr 2025 dienen werden.

Dies vermeidet zusätzlichen Verwaltungsaufwand für unsere Mitglieder. Die Daten müssten nämlich sonst vom Mitglied selbst direkt an BBH übermittelt werden. Wenn der Haken im Checkbox zur Einverständniserklärung in der „MeinRFH-Umgebung“ nicht entfernt wird, erteilt jedes Mitglied von RFH eine fortlaufende Vollmacht für die Laufzeit der Einverständniserklärung (drei Jahre). Die Einverständenserklärung finden Sie ab dem 1. Juni in der MeinRFH-Umgebung.

Für Mitglieder, welche die Einverständniserklärung vor dem 1. Juli deaktivieren, gilt übrigens das gleiche Verfahren wie für Nichtmitglieder, was zu mehr Papierkram führt. Die Anmeldung kann auch auf der BBH-Website erfolgen.