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Ausschüsse des Mitgliederrates

Der Mitgliederrat befasst sich mit vielen verschiedenen Themen und Schwerpunktbereichen. Damit alle Schwerpunktbereiche mit der nötigen Aufmerksamkeit und Intensität bearbeitet werden können, gibt es vier Ausschüsse.

Der Mitgliederrat ist am 1. Januar 2019 als Ersatz für die allgemeine Mitgliederversammlung (Algemene Ledenvergadering, ALV) von Royal FloraHolland ins Leben gerufen worden. Um seine Aufgaben gut erfüllen zu können, besteht der Mitgliederrat aus vier Ausschüssen. Diese befassen sich jeweils mit Themen aus ihren eigenen Schwerpunktbereichen. Sie bereiten Empfehlungen und Beschlüsse des Mitgliederrates vor. Sofern möglich, holen sie aktiv die Meinungen und Wünsche der Mitglieder ein oder lassen sich von Experten beraten. Die abschließenden Empfehlungen an die Geschäftsführung oder die Beschlüsse werden immer vom gesamten Mitgliederrat getroffen.

Vier Ausschüsse

Der Mitgliederrat hat vier Ausschüsse mit jeweils einem eigenen Schwerpunktbereich:
  • Strategieausschuss
  • Finanzausschuss
  • Ausschuss für Mitgliederbindung
  • Genossenschaftsausschuss

Der Genossenschaftsausschuss

Dieser Ausschuss befasst sich mit Ernennungen, Mitarbeiterleistungen, Aus- und Fortbildungsangeboten und eventuellen Fragen der Organisation (wie Änderungen der Versteigerungsverordnung), Vergütungen und Boni.

Der Strategieausschuss

Dieser Ausschuss befasst sich, im Dialog mit dem Unternehmen, mit strategischen Fragen. Damit bereitet dieser Ausschuss weitgehend die beratende Funktion des Mitgliederrates vor.

Der Finanzausschuss

Dieser Ausschuss befasst sich, im Dialog mit dem Unternehmen, mit den finanziellen Aspekten der Genossenschaft.

Der Ausschuss für Mitgliederbindung

Dieser Ausschuss befasst sich damit, wie man die Mitglieder enger an die Genossenschaft binden kann. Bei der Organisation der Mitgliederversammlungen und des Tages der Genossenschaft spielt dieser Ausschuss eine wichtige Rolle.

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