Spielregeln
- Die temporäre Befreiung gilt für Transaktionen von Mitgliedern von Royal FloraHolland, die
- direkt an einen Kunden liefern, der außerhalb des SEPA-Raums ansässig ist und
- bei denen die Abrechnung nicht über Royal FloraHolland erfolgen kann.
- Die temporäre Befreiung gilt nur von 2021 bis 31. Dezember. Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung (nach Genehmigung durch den Mitgliederrat).
- Die Befreiung gilt nur für vorhandene BVO-Umsätze, die das Mitglied schon früher an Royal FloraHolland gemeldet hat.
- Neue BVO-Umsätze erhalten eine Befreiung nur auf der Basis nachgewiesener Produktionserweiterungen.
- Die Mitglieder müssen die Befreiung selbst bei Royal FloraHolland beantragen und volle Transparenz bezüglich ihrer BVO-Umsätze bieten (was für jedes Mitglied gilt). Das Mitglied muss auch weiter seine vollständigen BVO-Umsätze angeben (mit und ohne Befreiung), spezifiziert nach Käufern.
- Die Mitglieder haben zusammen mit Royal FloraHolland die Verpflichtung, sich zu bemühen, dass ihre Käufer über Royal FloraHolland abrechnen. Diese Verpflichtung erfüllen die Mitglieder durch Weitergabe der Daten des Käufers an Royal FloraHolland. Royal FloraHolland erfüllt diese Verpflichtung, indem gemeinsam mit den Mitgliedern dafür Sorge getragen wird, dass letztlich alle Transaktionen über Royal FloraHolland abgerechnet werden können.
- Mitglieder, denen eine Befreiung gewährt wurde, müssen jährlich einen Bericht ihres Rechnungsprüfers mit einer Spezifikatikon der Abnehmer vorlegen. Kleinabnehmer (< € 10.000 Umsatz pro Jahr für die betreffende Gärtner-Käufer-Kombination) können saldiert werden.
- Für den Handel mit Käufern, die die Vorgaben von Royal FloraHolland für die Akzeptanz als Kunde nicht erfüllen, wird keine Befreiung gewährt.
- Das Mitglied erhält eine Befreiung nur von der Zahlung der BVO-Basisprovision (inklusive Staffelrabatt) und der BBH-Abgabe. Die Befreiung gilt nicht für die Zahlung des Kapitalbeitrags.
- Royal FloraHolland behält sich diesbezüglich ausdrücklich alle Rechte vor, einschließlich des Rechts, die Regelung insgesamt und/oder die Bedingungen für die temporäre Befreigung jederzeit zu ergänzen, zu ändern und/oder zu widerrufen. Wenn und soweit die vorgenannte Regelung und/oder die vorgenannten Bedingungen eine bestimmte Fallgestaltung nicht erfassen, ist Royal FloraHolland berechtigt, über diese im Geiste der Richtlinie und/oder der Bedingungen zu entscheiden.
Welcher Handel wird von der Regelung erfasst und welcher nicht?
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Handelsgeschäfte, die unter die temporäre Befreiung fallen bzw. nicht darunter fallen. Haben Sie Zweifel, ob Ihre Transaktion unter die Befreiung fällt? Dann fragen Sie bitte Ihren Accountmanager.
Beispiel | Käufer und SEPA-Zone | Befreiung | Erläuterung oder Bedingungen |
(Niederländischer) Gärtner liefert über deutschen Gärtner an Kunden in der Türkei. | Außerhalb SEPA? | Nein | Der deutsche Gärtner ist im SEPA-Raum ansässig und kann über uns einkaufen. |
Ein Gärtner liefert direkt z. B. an russische, australische oder nordamerikanische Käufer. | Außerhalb SEPA? | Ja | Voraussetzung ist, dass diese Transaktionen bereits gemeldete BVO-Umsätze sind. Das wird über den BVO-Anteil kontrolliert. |
Ein Gärtner liefert direkt an einen Käufer in England. | Außerhalb SEPA? | Nein | England gehört zum SEPA-Raum |
Ein israelischer Gärtner setzt Produkte auf dem lokalen israelischen Markt ab. | Außerhalb SEPA? | Ja | Voraussetzung ist, dass diese Transaktionen bereits gemeldete BVO-Umsätze sind. Das wird über den BVO-Anteil kontrolliert. |
Ein afrikanischer Gärtner liefert ab 2021 über Dubai (Zwischenhandel) an einen niederländischen Exporteur. | Außerhalb SEPA? | Nein | Um Umgehungen zu vermeiden, wird das über den BVO-Anteil kontrolliert. |
Welche Staaten liegen innerhalb und welche außerhalb des SEPA-Raums?
SEPA steht für Single Euro Payments Area. SEPA ist der Standard für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Europa. Daran nehmen sechsunddreißig Staaten teil. Eine aktuelle Übersicht finden Sie hier.
Wie lange gilt die Befreiung?
Es handelt sich um eine temporäre Befreiung von 2021 bis 31. Dezember auf den nicht unterstützten Handelswegen außerhalb des SEPA-Raums. Sobald Royal FloraHolland im Jahr 2022 oder 2023 jedoch Dienste auf einer Handelsroute anbietet, z. B. die Abrechnung, entfällt die Befreiung für diese Handelsroute. Der Gärtner muss dann BVO-Provision zahlen. Sie entspricht damit der Abrechnungspflicht und ist zu einem regulären Geschäft geworden. Das ist zum Beispiel auf der Route Kenia - Saudi-Arabien bereits der Fall.
Wie beantragen Sie die Befreiung?
Sie müssen die Befreiung bei Royal FloraHolland für jeden Käufer vor der Durchführung von BVO-Transaktionen auf der Handelsroute mit einem Antragsformular beantragen. Dieses Formular kann bei Ihrem Kundenbetreuer oder dem Kundenkontaktcenter angefordert werden. Wenn Sie die Befreiung beantragen, müssen Sie Ihre BVO-Umästze für das Vorjahr bereits angegeben haben. In dem Befreiungsantrag müssen Sie Folgendes angeben:
- Angaben zum Gärtner und zum Käufer
- Begründung des Antrags
- Erwartete Menge und Umsatz
- Seit wann dieser BVO-Handelsstrom besteht.
Wann beantragen Sie die Befreiung?
Sie müssen die Befreiung vor Durchführung der BVO-Transaktionen beantragen. Dabei betrachten wir das Jahr 2021 als Anlaufphase. In dieser Zeit können Sie die Befreiung noch rückwirkend zum 1. Januar 2021 beantragen. Ab 1. Juli 2021 müssen Sie die Befreiung stets im Voraus beantragen. Ab 2022 wird eine rückwirkende Befreiung dann nicht mehr gewährt. Ab 2022 müssen Sie auch dann eine Verlängerung der Regelung beantragen, wenn Sie für das Jahr 2021 eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Sie werden von Ihrem Kundenbetreuer darüber informiert.
Was passiert nach Ihrem Antrag?
Royal FloraHolland prüft, ob der Käufer außerhalb des SEPA-Raums ansässig ist, nicht über Royal FloraHolland abrechnen kann und ob er unsere Kundenakzeptanzvorgaben erfüllt. Für den Handel mit Käufern, die unsere Vorgaben für die Akzeptanz als Kunde nicht erfüllen, wird keine Befreiung gewährt.
Royal FloraHolland vergleicht dabei auch den BVO-Umsatz (BVO mit und ohne Befreiung) aus den Vorjahren. Bei einem starken Anstieg des BVO-Umsatzes oder einem starken Rückgang des Gesamtbetriebsumsatzes bei Royal FloraHolland wird keine Befreiung gewährt, es sei denn, der Gärtner liefert akzeptable und nachweisbare Gründe dafür (Beispiele: Neubepflanzung, Erweiterung).
Nach Abschluss der Prüfung werden Sie informiert, ob Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wurde.