Neue Kandidaten für den Rat der Mitglieder
Der Nominierungsausschuss hat sieben Kandidaten vorgeschlagen, die mit Wirkung ab 1. Januar 2024 neu in den Mitgliederrat gewählt werden können: Eloy Bies, Luuk van der Burg, Stefan de Frankrijker, Rob ten Have, Bastian van den Hoogen, Patrick van Paassen und Willen van der Voort. Die Wahl der Mitglieder des Rates finden vom 29. November bis zum 6. Dezember 2023 statt. In dieser Zeit können alle Mitglieder von Royal FloraHolland ihre Stimme abgeben.
Welche Regeln gelten für das Ausscheiden aus dem Mitgliederrat und die Zuwahl?
Am 1. Januar 2019 hat der neue Mitgliederrat mit 42 Mitgliedern seine Arbeit aufgenommen. Die Mitglieder werden für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Anschließend können sie für weitere vier Jahre wiedergewählt werden. In Ausnahmefällen ist eine verlängerte Wiederwahl von zweimal zwei Jahren möglich. Der Nominierungsausschuss prüft, ob ein Ausnahmefall und eine ausreichende Motivation vorliegen, jemanden für eine verlängerte Wiederwahl zu nominieren.
Um zu vermeiden, dass der gesamte Mitgliederrat plötzlich nur noch aus neuen Mitgliedern besteht, gibt es einen Rotationsplan. Dieser regelt das gleichmäßige Ausscheiden bisheriger und die Zuwahl neuer Mitglieder für die nächsten Jahre. Laut diesem Plan stehen nun drei Mitglieder zur Wiederwahl an. Sie können für weitere vier Jahre gewählt werden. Zwei Mitglieder werden durch erweiterte Wiederwahl ernannt. Sie können für weitere zwei Jahre wiedergewählt werden.
Vier Mitglieder scheiden gemäß dem Rotationsplan aus dem Mitglieder aus. Ausgangspunkt bleibt, dass der Mitgliederrat aus 35 bis 45 Mitgliedern bestehen und die Mitgliederstruktur gut widerspiegeln soll. Die Mitglieder des Rates können auch während der Amtszeit zurücktreten.
Um zu vermeiden, dass der gesamte Mitgliederrat plötzlich nur noch aus neuen Mitgliedern besteht, gibt es einen Rotationsplan. Dieser regelt das gleichmäßige Ausscheiden bisheriger und die Zuwahl neuer Mitglieder für die nächsten Jahre. Laut diesem Plan stehen nun drei Mitglieder zur Wiederwahl an. Sie können für weitere vier Jahre gewählt werden. Zwei Mitglieder werden durch erweiterte Wiederwahl ernannt. Sie können für weitere zwei Jahre wiedergewählt werden.
Vier Mitglieder scheiden gemäß dem Rotationsplan aus dem Mitglieder aus. Ausgangspunkt bleibt, dass der Mitgliederrat aus 35 bis 45 Mitgliedern bestehen und die Mitgliederstruktur gut widerspiegeln soll. Die Mitglieder des Rates können auch während der Amtszeit zurücktreten.
Was bedeutet das für den Mitgliederrat im Jahr 2024?
Neue Kandidaten
Die Auswahlkommission hat nach sorgfältiger Überlegung sieben neue Mitglieder ausgewählt. Sie werden zur Wahl in den Mitgliederrat für die Zeit ab 1. Januar 2024 vorgeschlagen. Diese Kandidaten sind:
Die Auswahlkommission hat nach sorgfältiger Überlegung sieben neue Mitglieder ausgewählt. Sie werden zur Wahl in den Mitgliederrat für die Zeit ab 1. Januar 2024 vorgeschlagen. Diese Kandidaten sind:
- Eloy Bies, Region Losser / Deutschland
- Luuk van der Burg, Region Aalsmeer
- Stefan de Frankrijker, Region Oostland
- Rob ten Have, Region Westland
- Bastian van den Hoogen, Region Brabant / Kenia / Äthiopien / Kolumbien
- Patrick van Paassen, Region Westland
- Willem van der Voort, Region Westland
Wiederwahl
Für eine Wiederwahl stehen folgende Personen zur Verfügung, die somit bereits dem Mitgliederrat angehören:
- Peter Smak
- Gerrit Vermöhlen
- Steef Meewisse
Erweiterte Wiederwahl
Bei der erweiterten Wiederwahl handelt es sich also um die Personen, die bereits jetzt dem Mitgliederrat angehören:
- Arnoud van der Knaap
- Peter Varekamp
So geht es weiter
Vom 29. November bis zum 6. Dezember können die Mitglieder aus der Ferne (online) abstimmen.
Gewählt sind die Kandidaten bzw. Kandidatinnen, die eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Während der Mitgliederversammlung am Tag der Genossenschaft (7. Dezember 2023) werden die neuen Mitglieder des Mitgliederrates offiziell bekanntgegeben. Im nächsten Jahr besteht für Mitglieder erneut die Möglichkeit, sich als Kandidat für den Mitgliederrat aufstellen zu lassen.