Daran arbeiten wir mit verschiedenen Ansätzen. Einerseits, indem wir unsere Gärtner fördern und sie bei der Zertifizierung unterstützen, aber auch dadurch, dass wir mit Partnern an Innovationen wie HortiFootprint arbeiten und gemeinsam Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Erzeugerkette anpacken, und zwar über das IMVO-Abkommen der Zierpflanzenbranche. So arbeiten wir gemeinsam an einem zuverlässigen Marktplatz und schützen das Ansehen unserer Produkte, unserer Branche und unseres gemeinsamen Marktplatzes.
Digitale Umweltregistrierung und -zertifizierung
Die digitale Umweltregistrierung und -zertifizierung ist ein nachprüfbarer Beweis für unsere Nachhaltigkeitsbemühungen. Ein Beweis, nach dem Behörden und Verbraucher immer häufiger fragen. Denn nachhaltig zu werden, ist Bedingung für unsere Zukunft. Die Zukunft unserer Gärtner, unserer Genossenschaft, unserer Branche und der Welt. Als Genossenschaft wollen wir unseren Gärtnern dabei helfen. Daher fördern und unterstützen wir unsere Mitglieder bei ihrer Zertifizierung, durch die sie zeigen, wie nachhaltig sie bereits produzieren.
Floriculture Sustainability Initiative
Dabei halten wir uns an die Zertifizierungskriterien (
Basket of Standards) für Nachhaltigkeit der
Floriculture Sustainability Initiative (FSI). Über diese Plattform arbeiten wir gemeinsam mit Gärtnern, dem Groß- und Einzelhandel, Branchenverbänden, Zertifizierungsstellen und gesellschaftlichen Organisationen (NGOs) für eine gesunde, vitale und nachhaltige internationale Zierpflanzenbranche. Die FSI hat sich das Ziel gesetzt, dass bis 2025 neunzig Prozent aller von ihren Mitgliedern verkauften und erzeugten Blumen und Pflanzen nachhaltig sind.
HortiFootprint
Dabei geht es um die Einführung eines einheitlichen, von der Erzeuger- und Handelskette akzeptierten Standards zur Berechnung des Umwelt-Fußabdrucks von Gartenbauprodukten auf nationaler und internationaler Ebene (HortiFootprint). Am 20. Juli 2020 hat ein Konsortium niederländischer Unternehmen, dem auch Royal FloraHolland angehört, den Bericht „HortiFootprint Category Rules“ (HFCR) vorgestellt. Dieser Bericht enthält Regeln zur Berechnung des ökologischen Fußabdrucks von Gartenbauprodukten, sowohl von Zierpflanzen als auch von Obst und Gemüse. Man arbeitet nun daran, dass diese Berechnungsregeln auch auf EU-Ebene anerkannt werden (FloriPEF).
IMVO-Abkommen der Zierpflanzenbranche
Viele Blumen und Pflanzen, die man in den Geschäften findet, sind zuvor in der ganzen Welt eingekauft und gehandelt worden. Die Komplexität der internationalen Wertschöpfungskette erfordert ein gemeinsames Vorgehen, um die negativen Folgen für Mensch und Erde zu vermeiden oder zu reduzieren. Deshalb haben wir unsere Kräfte mit dreizehn anderen Partnern aus der Zierpflanzenbranche und fünf „Unterstützern“ gebündelt und das
IMVO-Abkommen der Zierpflanzenbranche unterzeichnet. Das Abkommen verfolgt das Ziel, Menschenrechts- und Umweltrisiken in der Erzeuger- und Handelskette anzupacken, damit die Produktion und der Handel in der Zierpflanzenbranche nachhaltiger werden. Das Abkommen basiert auf der Floriculture Sustainability Initiative (FSI).
2020 haben wir damit begonnen, einen Due-Diligence-Prozess nach internationalen Richtlinien durchzuführen. Wir haben dazu beigetragen, eine gemeinsame Risikoanalyse für die Branche durchzuführen. Außerdem beteiligen wir uns an der Arbeitsgruppe Pflanzenschutz und haben einen Sitz in der Lenkungsgruppe für das Abkommen.
Der Pflanzenpass
Wir legen großen Wert darauf, unsere Betriebsführung transparent zu machen, und ein gutes Beispiel dafür ist der Pflanzenpass. Seit Ende 2019 müssen alle Pflanzen, Blumenzwiebeln und verschiedene Saaten, die in der EU in den Verkehr gebracht werden und dazu bestimmt sind, ausgepflanzt zu werden oder zu bleiben, zwingend mit einem Pflanzenpass versehen sein. Das ergibt sich aus der EU-Pflanzengesundheitsverordnung. Der Pflanzenpass sorgt dafür, dass die Identität und Herkunft von Pflanzen und pflanzlichem Material bekannt ist. Das ist wichtig, um den Ausbruch und die eventuelle Verbreitung von schädlichen Krankheiten und von Schädlingen zu vermeiden und eine schnelle Rückverfolgung zu ermöglichen. Der Pflanzenpass ist auch ein offizieller Nachweis dafür, dass Pflanzen durch den Lieferanten kontrolliert wurden, der erklärt, dass sie keine Quarantäneschaderreger (QSE) enthalten. So können die Pflanzen in der EU ohne Kontrollen an den Staatsgrenzen frei in den Verkehr gebracht werden.
Alle Anlieferer unseres Marktplatzes sind gesetzlich verpflichtet, ihre Pflanzen mit einem Pflanzenpass zu versehen; andernfalls können wir sie nicht versteigern. Der Pflanzenpass muss physisch an der kleinsten Handelseinheit angebracht sein, beispielsweise an jeder einzelnen Pflanze (vorgeschrieben ab Topfgröße 10), jedem Tray oder jedem Karton. Auch dank des Pflanzenpasses können unsere Käufer unbesorgt Pflanzen auf unserem Marktplatz einkaufen.
Praktische Informationen zum Pflanzenpass für Anlieferer und Käufer finden sich auf
dieser speziell dafür eingerichteten Website, ferner auf e
xternen Websites der niederländischen Lebensmittel- und Produktsicherheitsbehörde (De Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit),
der Stiftung NAK Tuinbouw und
des Vereins niederländischer Blumenversteigerungen (Vereniging van Bloemenveilingen in Nederland).
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