Mitglied-Lieferanten haben zugestimmt, alle Produkte über RFH zu verkaufen. Wenn Sie als Mitglied außerhalb der Versteigerung (BVO) handeln, d. h. nicht alles über Royal FloraHolland abrechnen können, müssen Sie dies über den Dienst Befristete Befreiung von Mitgliedspflichten (TOL) in der Umgebung Mein Royal FloraHolland angeben.
Ich bin Lieferant (kein Mitglied)Als Lieferant müssen Sie kein BVO/TOL angeben.
Wie melde ich meinen BVO-Umsatz an?
Sie können den BOV-Umsatz über den (kostenlosen) Dienst Befristete Befreiung von Mitgliedspflichten (TOL) melden.Die Angabe muss bis spätestens 15. Mai des Folgejahres eingereicht werden.
Bin ich verpflichtet, eine BVO-Angabe abzugeben?
Ja, als Mitglied-Lieferant sind Sie verpflichtet, die Angabe einzureichen. Dies gilt nicht, wenn Sie Lieferant bei Royal FloraHolland sind.
Gilt dies auch, wenn ich nicht außerhalb der Versteigerung verkauft habe?
Ja, Sie müssen immer einen BVO-Umsatz angeben. Dies gilt auch, wenn kein BVO-Umsatz (€ 0,00) oder weniger als € 15.000,- erzielt wird.
Wie aktiviere ich den Dienst Befristete Befreiung von Mitgliedspflichten (TOL)?
Sie tun dies in der Umgebung von Mein Royal FloraHolland über Meine Daten > Verfügbare Dienste > Befristete Befreiung von Mitgliedspflichten. Sie finden den Dienst nun unter „Meine Webdienste“.