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Erweiterung des deutschen Verpackungsgesetzes ab 2022

14. Dezember 2021

Royal Flora Holland Logistiek 20170815
Seit dem 1. Januar 2019 gilt in Deutschland ein neues Verpackungsgesetz (VerpackG). Dieses Gesetz betrifft bisher nur „Business to Consumer“-Verkaufsverpackungen (zum Beispiel Folien, Etiketten, Pflanzentöpfe). Ab 1. Januar 2022 gilt diese Gesetzgebung auch für „Business to Business“-Transportverpackungen (Trays, Kartons usw.). Hier erfahren Sie, was das für Sie bedeutet.

Verkaufen Sie an deutsche Kunden und liefern Sie die Produkte an Ihre Kunden in Deutschland? Verkaufen Sie Produkte über Veiling Rhein-Maas? Dann sollten Sie sich gut über die Verpackungsgesetzgebung (VerpackG) informieren. Vermeiden Sie Bußgelder und starten Sie rechtzeitig mit der Registrierung. Und schließen Sie – sofern zutreffend – einen Vertrag mit einem Recyclingunternehmen.

Derzeitige Gesetzgebung (VerpackG)

Die bestehende Verpackungsgesetzgebung bedeutet, dass jeder, der Produkte mit „Business to Consumer“-Verkaufsverpackungen in Deutschland in den Geschäftsverkehr bringt, sich im öffentlichen Online-Register der „Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)“ registrieren lassen muss. Außerdem muss er einen Vertrag mit einem Recyclingunternehmen über das Verpackungsvolumen abschließen, das auf den deutschen Markt gebracht wird.

Weitere Informationen über die derzeitige Gesetzgebung finden Sie auf der Seite Verpackungsgesetz Deutschland auf unserer Website. Dort finden Sie auch Informationen über unseren Rahmenvertrag mit dem deutschen Recyclingunternehmen Landbell über günstige Tarife und Konditionen für unsere Mitglieder.




Das bestehende Verpackungsgesetz bleibt unverändert in Kraft. Nachstehend erfahren Sie in einer kurzen Zusammenfassung, welche Erweiterungen ab 2022 gelten.

Erweiterung des VerpackG ab 2022

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wird wie folgt erweitert:

Ab 1. Januar 2022
Ab 1. Januar 2022 fallen auch „Business to Business“ (B2B)-Transportverpackungen unter diese Gesetzgebung. Das bedeutet, dass jeder, der Produkte in B2B-Transportverpackungen (Trays, Kartons, Eimer usw.) in Deutschland in den Geschäftsverkehr bringt, Folgendes dokumentieren muss:
  • Volumen
  • Materialsorte
  • Rücknahme oder Recycling nach Gebrauch
Es ist allerdings nicht nötig, diese Dokumentation bei einer Zentralstelle zu melden, aber sie muss bei Kontrollen vorgelegt werden können. Nutzen Sie Standardverpackungen, verrechnen Sie diese über Royal FloraHolland mit einem deutschen Abnehmer oder liefern Sie Produkte mit den betreffenden Verpackungscodes bei Veiling Rhein-Maas an? Dann haben Sie genügend Daten zur Verfügung, um sie bei einer solchen Kontrolle vorlegen zu können.

Wenn durch die deutschen Stellen ein Format zur Verfügung gestellt wird, mit dem Sie die geforderten Daten dokumentieren können, leiten wir das natürlich an Sie weiter.

Ab 1. Juli 2022
Ab 1. Juli 2022 ist außerdem eine Registrierung bei der ZSVR für alle Betriebe vorgeschrieben, die B2B-Transportverpackungen in Deutschland auf den Markt bringen. Ferner sind alle Vermarktungsorganisationen in Deutschland (darunter auch Veiling Rhein-Maas) ab diesem Datum verpflichtet, Produkte von nicht registrierten Produzenten abzulehnen.

Die Umsetzung dieser Pflicht ist derzeit nur in Grundzügen bekannt. Sobald mehr Informationen zu den Details vorliegen, werden wir Sie über den digitalen Newsletter von Royal FloraHolland darüber informieren.

Deutsche Gesetzgebung

Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass es sich beim VerpackG um ein Gesetz des deutschen Staates handelt, nicht um eine Regelung von Royal FloraHolland. Wir sind daher für die korrekte Einhaltung dieser Gesetzgebung nicht verantwortlich und führen diesbezüglich auch keine Kontrollen durch. Diese Nachricht hat einen informativen Charakter. Sie sind und bleiben zu jeder Zeit für die korrekte Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in diesem Zusammenhang verantwortlich.

Möchten Sie mehr wissen oder haben Sie Fragen?

Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Kunden-Contact-Center auf, dort hilft man Ihnen gerne weiter. Bei Fragen an Veiling Rhein-Maas zum VerpackG ist Mark Ledwig Ihr Ansprechpartner. Er ist telefonisch erreichbar unter +49 2839 59 3300 oder per E-Mail an mark.ledwig@veilingrheinmaas.de.