Seit dem 14. Dezember 2019 ist für den Verkauf von Pflanzen ein Pflanzenpass vorgeschrieben. Der allergrößte Teil der bei Royal FloraHolland angelieferten Pflanzen erfüllt die neuen Anforderungen, wie sich an den ersten Versteigerungstagen gezeigt hat. Diese Quote beträgt mindestens 99,5 %.

Vor diesem Stichtag hatten sich Gärtner und Käufer Sorgen darüber gemacht, ob sie ihren Betrieb rechtzeitig umstellen können. Das ist ihnen offenbar gelungen. Nur bei einem geringen Anteil der Partien fehlte ein Pflanzenpass oder entsprach nicht den Vorgaben. In manchen Fällen konnte das durch telefonische Nachfrage gelöst werden, sodass die Partie doch noch versteigert werden konnte.

Wir möchten alle Gärtner und Käufer mit ihren Bemühungen beglückwünschen.

Das sind die Vorgaben

Seit dem 14. Dezember 2019 gilt:

  • Ein Pflanzenpass pro Tray oder pro lose angebotene Pflanze ab Topfgröße 19.
  • Ab dem 1. Juli 2020 gilt: Ein Pflanzenpass pro Pflanze ab Topfgröße 10.
  • Ist kein Pflanzenpass vorhanden oder ist dieser falsch, kann die Partie leider nicht versteigert werden.

Tipps von Ihren Kunden

  • Sorgen Sie dafür, dass der Pflanzenpass gut lesbar ist.
  • Sorgen Sie dafür, dass der Pflanzenpass deutlich sichtbar ist.
  • Geben Sie Ihren Produkten den positiven Auswahlcode P01 009 (= Pflanzenpass pro Pflanze) mit auf den Weg. So sehen Ihre Kunden sofort, dass alle von Ihnen gelieferten Pflanzen einen eigenen Pflanzenpass haben.
  • Bringen Sie den Aufkleber bei Mehrweg-Verpackungen vorzugsweise an einer Pflanze oder auf einer Folie an, um die Verpackung nicht damit zu verunreinigen. Ist das nicht möglich, verwenden Sie nur Normpack-Aufkleber.

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