Sanktionsrichtlinie für Stapelwagen und Ablegefӓcher
Royal FloraHolland verfügt über einen großen Pool an Logistikmitteln, mit denen alle Logistikprozesse reibungslos abgewickelt werden können. Um die Qualität und Verfügbarkeit dieser Logistikmittel sicherzustellen, haben wir für den Umgang mit ihnen einige Spielregeln festgelegt. Dazu gehört auch unsere Sanktionsrichtlinie für Stapelwagen und Ablegefӓcher.

Wenn Sie als Nutzer gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Stapelwagen verstoßen, können wir eine Vertragsstrafe verhängen, wenn uns das notwendig erscheint.
Einheitliche Sanktionsrichtlinie für Stapelwagen und Ablegefӓcher bei Royal FloraHolland
Wir haben an allen Royal FloraHolland-Standorten diverse Maßnahmen getroffen, um einen Verlust von Stapelwagen zu vermeiden. Daneben führen wir Aktionen durch, um Beschädigungen und eine missbräuchliche Nutzung zu verhindern. Dazu finden präventive Kontrollen an den Versteigerungsstandorten statt, sowohl auf den Fahrzeugen als auch in den von unseren Kunden gemieteten Räumen. Solche Kontrollen führen wir auch bei Anlieferern und Abnehmern, auf (Handels-)Märkten und bei Alteisen- und Schrotthändlern im In- und Ausland durch.
Alle diese Kontrollen finden rund um die Uhr statt und werden von unserem unternehmenseigenen Sicherheitsdienst, den Logistikmitarbeitern und von Kontrolleuren der Abteilung für Logistikmittel & durchgeführt. Damit bemühen wir uns ständig, einem Missbrauch sowie der Beschädigung und dem Diebstahl von Stapelwagen entgegenzuwirken.
Royal FloraHolland verwendet für die Nutzung ihres Stapelwagenpools ein Buchhaltungssystem in Form von Schlossplatten. Nach diesem System, das teilweise auf Vertrauensbasis beruht, muss an jedem Stapelwagen, der das Versteigerungsgelände verlässt, stets eine korrekt angebrachte und geschlossene Schlossplatte angebracht sein.
Da viele unserer Kunden standortübergreifend tätig sind, wendet Royal FloraHolland eine einheitliche Sanktionsrichtlinie für Stapelwagen und Ablegefӓcher an, wenn sich ein Nutzer nicht an die vorgegebenen Regeln hält. Nach dieser einheitlichen Sanktionsrichtlinie kommt es nicht darauf an, an welchem Standort ein Regelverstoß erfolgt, denn wir rechnen alle Verstöße zusammen.
Außerdem gilt, dass Sie die Schlossplatten einem Dritten nur dann zur Nutzung überlassen dürfen, wenn er über eine gültige Vollmacht verfügt. Wir registrieren alle Verstöße in einer unternehmensweiten zentralen Datenbank und bearbeiten sie anhand eines Stufenplans.
Korrekte Nutzung von Stapelwagen und Ablegefӓchern
Es ist nicht gestattet, Stapelwagen von unserem Betriebsgelände mitzunehmen, die mehr als drei oder weniger als drei feste Standard-Ablegefӓcher aufweisen. Sollten Sie dies bemerken, melden Sie es bitte einem Royal FloraHolland-Mitarbeiter. Wenn Sie ein Standard-Ablegefach in einen Stapelwagen einfügen oder aus ihm herausnehmen, ist das ein Verstoß gegen unsere Benutzungsregeln. Auch das Verändern, Beschädigen oder eine missbräuchliche Nutzung von Stapelwagen ist nicht zulässig und wird von unserer Sanktionsrichtlinie für Stapelwagen und Ablegefӓcher erfasst. Wenn Sie weitere Ablegefӓcher benötigen, können Sie sich bei einem unserer Leergutstandorte Pfand-Ablegefӓcher holen.
Die Höhe der Vertragsstrafe wird von Royal FloraHolland je nach Schwere bzw. Kategorie des Verstoßes festgelegt. 1)
Typ LM | Verstoß |
Schwere /Kategorie |
Stapelwagen | Stapelwagen wird für andere Zwecke als für primäre Abläufe innerhalb der Versteigerung genutzt (ohne Genehmigung) | * |
Stapelwagen | Ohne Schlossplatte außerhalb des "0"-Gebietes 2) oder in Fahrzeug auf der Versteigerung beim Kunden | ** |
Stapelwagen | Stapelwagen missbräuchlich für andere Zwecke als primäre Prozesse verwenden (ohne Genehmigung) | ** |
Ablegefach | Entfernen eines festen Ablegefachs | *** |
Ablegefach | Ablegefach wird für eigenes Logistikmittel genutzt (gilt sowohl für Standard- als auch Pfand-Ablegefӓcher) | *** |
Stapelwagen | Beschädigung und/oder Veränderung | *** |
Schlossplatte | Betrug mit Schlossplatten | *** |
Schlossplatte | Betrug mit Schlossplattenschlüssel | *** |
Stapelwagen | Missbrauch oder fahrlässige Nutzung des Schlossplatten-Schlüsselautomaten | *** |
Ablegefach | Beschädigung | *** |
Stapelwagen | Diebstahl | **** |
Vertragsstrafen
Die Höhe der Vertragsstrafen wird anhand der vorstehenden Tabelle berechnet. Wir nehmen primär das Unternehmen bzw. die Person in Anspruch, bei dem/der wir den Verstoß festgestellt haben.
Beim ersten Verstoß setzen wir nur eine bedingte Vertragsstrafe fest. Bei einem zweiten Verstoß folgt ein Gespräch und eine unbedingte Vertragsstrafe. Wir treffen dabei auch eine Absprache mit der Partei, die den Verstoß begangen hat, und halten diese schriftlich fest. Bei weiteren Verstößen setzen wir höhere Vertragsstrafen fest und/oder prüfen wir, ob wir bei einem Verstoß auch die uns entgangene Miete in Rechnung stellen können.
Bei gravierenden Verstößen können wir strengere Sanktionen festsetzen. Zu denken ist dabei an höhere Vertragsstrafen, einen Stopp der Vermietung von Schlossplatten und/oder ein Verbot der Nutzung von Stapelwagen. Auch ein Hausverbot für die Standorte von Royal FloraHolland gehört zu den Möglichkeiten.
Die Grundlage für die Sanktionsrichtlinie für Stapelwagen und Ablegefӓcher von Royal FloraHolland sind die Versteigerungsordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Stapelwagen.
1) Royal FloraHolland ist jederzeit berechtigt, von der
vorstehenden Richtlinie abzuweichen, wenn ein verbotenes Handeln
nicht in der Tabelle geregelt ist oder wenn für Royal FloraHolland
ein Anlass besteht, eine andere Vertragsstrafe bzw. Sanktion
festzusetzen.
2) Ein "0"-Gebiet ist ein von Royal FloraHolland ausgewiesenes
Gebiet auf dem Versteigerungsgelände, auf dem Stapelwagen ohne
Schlossplatten stehen dürfen. Zu denken ist dabei an die
Käuferbereiche, beispielsweise Aalsmeer-Zuid, FloraPark Rijnsburg
oder Trade Parc Westland. Auch dort gilt aber, dass alle
Stapelwagen in Fahrzeugen stets mit einer Schlossplatte versehen
sein müssen.