Ab dem 1. Januar 2021: Durchsetzung der Pflicht eines Pflanzenpasses ab Topfgröße 10

Autorisierung
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Weitere Informationen über den Pflanzenpass
Ab Topfgröße 10 pro Pflanze
Arrangements
Floriday bietet Komfort
- Der Pflanzenpass ist für alle Pflanzen gesetzlich vorgeschrieben, und zwar ab 14. Dezember 2019.
- Um den Handel zu entlasten und den Marktplatz zu stärken, gilt seit dem 14. Dezember 2019, dass alle Pflanzen ab Topfgröße 10 mit einem Pflanzenpass versehen werden müssen.
- Royal FloraHolland wendet die Regeln wie folgt an:
-
- Ab dem 1. Januar 2021: - ein Pflanzenpass mindestens pro Pflanze ab Topfgröße 10
Ist ein Pflanzenpass nicht vorhanden oder ist dieser nicht korrekt, wird die Ware nicht versteigert.
Wir empfehlen unseren Lieferanten, jede Pflanze möglichst bald mit einem Pflanzenpass zu versehen. Auf diese Weise unterstützen Sie Ihre Kunden und machen Ihre Produkte attraktiver.
In sehr außergewöhnlichen und besonderen Fällen wird es im Jahr
2021 möglich sein, für ein bestimmtes Produkt (für einen begrenzten
Zeitraum) eine unternehmensbezogene Freistellung zu
beantragen, mit einer gründlichen schriftlichen Begründung und
Rechtfertigung versehen, und zwar in der kürzest möglichen Zeit per
E-Mail an regelgeving@royalfloraholland.com.
Die Kriterien für diese vorübergehende Ausnahmeregelung sind:
(a) nur für Topfgrößen von 10 bis 18 cm (in Kombination mit b
und/oder c).
(b) Produkte in Mix-Trays (mit mehreren verschiedenen
Arten/Geschlechtern in einer Tray)
(c) Produkte aus Drittländern, die nicht mit einem Pflanzenpass,
sondern nur mit einem phytosanitären Dokument in die EU einreisen
dürfen.
Arrangements mit verschiedenen Pflanzengattungen? Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Sie bringen pro Arrangement einen Pflanzenpass an, auf dem alle Gattungen und Herkunftsländer stehen, die in diesem Arrangement vorkommen.
- Sie bringen pro Bestandteil eines Arrangements einen Pflanzenpass an (das bedeutet dann mehrere Pflanzenpässe pro Arrangement). Wenn Sie nur den Namen der Pflanzenfamilie (z. B. Orchideacea/Cactaceae) auf dem Pflanzenpass verwenden wollen, statt die einzelnen Gattungsnamen, muss die Registrierungsstelle dies erst genehmigen.
Mix-Trays mit verschiedenen Pflanzengattungen kleiner als Topfgröße 10? Es gibt 2 Möglichkeiten:
- Sie bringen pro Mix-Tray einen Pflanzenpass an, auf dem alle Gattungen und Herkunftsländer stehen, die in diesem Tray vorkommen.
- Sie bringen pro Pflanze/Topf einen Pflanzenpass an (das bedeutet dann mehrere Pflanzenpässe pro Tray).
Bitte beachten Sie: Auch für Arrangements ist es vorgeschrieben, ab dem 1. Januar 2021 jede Pflanze ab Topfgröße 10 mit einem Pflanzenpass zu versehen.
Züchter können die Daten des Pflanzenpasses in Floriday eingeben, und Kunden können diese Daten abrufen.
Wenn Sie als Züchter/Anlieferer mit Floriday arbeiten, verfügen Sie schnell über alle benötigten Daten für den Pflanzenpass. In Floriday registrieren Sie einmalig Ihre phytosanitäre Registriernummer. Für jeden Artikel im Floriday-Katalog können Sie bequem den botanischen Namen (Gattungsnamen) und den Erzeugerland eingeben. Der Rückverfolgungscode zu einer Lieferung wird automatisch erstellt, und Sie können ihn später einfach wiederfinden.
Auch für Kunden bietet Floriday die Möglichkeit, die Daten des Pflanzenpasses über eine API-Koppelung bereitzustellen.
- Für Züchter: das Pflanzenpass-Tool in Floriday
- Für Kunden: Daten aus Floriday über eine API-Koppelung abrufen
- Für Softwarelieferanten (Kunden)
Für Züchter: das Pflanzenpass-Tool in Floriday
Floriday bietet die Möglichkeit, die Daten für den Pflanzenpass zu registrieren und schnell Aufkleber ausdrucken zu können:
- In Floriday registrieren Sie einmalig Ihre phytosanitäre Registriernummer bei Einstellungen > Organisation.
- Im Katalog wird gespeichert, wie der botanische Name des Artikels lautet und in welchem Land er produziert wurde. Sie geben das einmalig manuell für alle Artikel ein. Das können Sie auch für mehrere Artikel gleichzeitig tun, indem Sie die Option "Multi-Select" nutzen.
- Der Rückverfolgungscode wird automatisch berechnet, wenn eine Lieferung an die Uhr oder in den Direkthandel erfolgt. Nach der Lieferung kann dieser einfach wiedergefunden werden.
- In die Lieferbedingungen kann demnächst auch aufgenommen werden, auf welcher Einheit der Pflanzenpass geliefert wird. Die in Floriday eingestellten Lieferbedingungen sind auf den Verkaufskanälen einsehbar.
- Bei der Bearbeitung einer Lieferung können die Pflanzenpässe in der benötigten Zahl hergestellt werden, um sie dann als Aufkleber auszudrucken.
Für Kunden: Daten aus Floriday über eine API-Koppelung abrufen
- Sie erhalten in EKT und DESADV eine Referenz, mit der Sie die Daten des Pflanzenpasses über eine API-Koppelung aus Floriday abrufen können. Ihr Softwarelieferant wird darüber informiert, wie dies technisch funktioniert.
- Sie können auf der Basis dieser Daten eigene Pflanzenpässe erstellen und ausdrucken (falls nötig), wenn nicht jeder gelieferte Topf einen Pflanzenpass hat oder wenn Sie mit kombinierten Artikeln handeln.
- Auf Ihrem eigenen Pflanzenpass steht dann A. der botanische Name (bereitgestellt über Floriday), B. ihre eigene phytosanitäre Registriernummer, C. Ihr eventueller Rückverfolgungscode, D. das Herkunftsland des Artikels (bereitgestellt über Floriday).
- Der Umfang, in dem diese Daten abrufbar sind, ist von der wachsenden Nutzung von Floriday abhängig. Außerdem muss der Züchter die betreffenden Daten natürlich gespeichert haben. Unter Berücksichtigung der angestrebten Nutzungsintensität von Floriday im Jahr 2020 wird sich die Abdeckung im nächsten Jahr spürbar verbessern.
Erläuterung zu "A", "B", "C" und "D" auf dem Pflanzenpass:
- A. botanischer Name
- B. ISO-Code Mitgliedstaat, Bindestrich, phytosanitäre Registriernummer
- C. Rückverfolgungscode
- D. ISO-Code des Herkunfts- bzw. Erzeugerlandes, auch wenn das die Niederlande sind
Für Softwarelieferanten von Kunden
- Aus dem EAB wurde der Inhalt von RFF AIR an EKT und DESADV weitergereicht. Diese Vorgehensweise haben wir zum 14. Dezember 2019 eingestellt. Die Daten waren nicht eindeutig und sie enthielten nicht alle benötigten Angaben.
- Wir werden dies nun in Floriday unterstützen, was bedeutet, dass wir für das nächste Jahr eine zunehmende Anzahl möglicher Abfragen erwarten.
- Die API ist bereitgestellt, über die die Daten aus Floriday abgerufen werden können. Softwarelieferanten haben dazu weitere Informationen bekommen.
- Bei einem Einkauf an der Uhr befindet sich die Referenz, die Sie für den Abruf über die API verwenden müssen, im Feld RFF VN des EKT. Diese liefert aber nur Daten, wenn der Züchter die verkaufte Partie über Floriday angeliefert hat.
- Bei einer Lieferung im Direkthandel befindet sich die Referenz, die Sie für den Abruf über die API verwenden müssen, im Feld RFF AIR des DESADV. Diese liefert dann Daten, wenn die Lieferung durch den Züchter über Floriday erfolgt ist.
- Für beide gilt natürlich, dass der Züchter die betreffenden Daten auch in Floriday eingegeben haben muss.
Wichtige Information zum EAB
Bis Ende 2019 konnte ein Gärtner noch Informationen zum Pflanzenpass im Elektronischen Lieferschein (EAB) mitsenden. Diese Informationen haben wir in den EKT und den DESADV für den Käufer übertragen. Da die Eingaben aber sehr unterschiedlich waren, war deren Bedeutung für den Käufer oftmals nicht eindeutig. Dank der zukunftssicheren Lösung in Floriday, mit der alle relevanten Informationen abgerufen werden können über API-Meldungen, haben wir das Übertragen dieser Informationen zum 14. Dezember 2019 eingestellt.
Häufig gestellte Fragen
Wieso ist der Pflanzenpass wichtig?
Der Pflanzenpass ist wichtig, weil ab 14. Dezember 2019 alle zur Auspflanzung bestimmten Pflanzen, Blumenzwiebeln und diverse Saaten, die innerhalb der EU vertrieben werden, zwingend mit einem Pflanzenpass versehen sein müssen. Das ergibt sich aus der neuen EU-Pflanzengesundheitsverordnung. Der Pflanzenpass sorgt dafür, dass die Identität und der Ursprung von Pflanzen und pflanzlichem Material bekannt sind. Das ist wichtig, um den Ausbruch und die eventuelle Verbreitung von schädlichen Krankheiten und von Schädlingen zu vermeiden und eine schnelle Rückverfolgung zu ermöglichen.
Wie kann ich mich registrieren lassen?
Jeder, der mit pflanzlichem Material handelt, muss eine phytosanitäre Registriernummer beantragen. Um eine phytosanitäre Registriernummer zu erhalten, ist eine Registrierung erforderlich. Sie können Ihren Betrieb einfach über die Website von Naktuinbouw/BKD (Züchter) bzw. von KCB (Händler) anmelden (auf Niederländisch).
Schon registriert, aber noch nicht autorisiert?
Wenn Sie noch nicht autorisiert sind, müssen Sie Kontakt zu der betreffenden Stelle aufnehmen, also Naktuinbouw/BKD (Gärtner) bzw. KCB (Händler).
Checkliste Pflanzenpass
- Ist mein Betrieb bei Naktuinbouw/KCB/BKD registriert und habe ich eine phytosanitäre Registriernummer bekommen?
- Sind alle geforderten Angaben auf dem Pflanzenpass (EU-Flagge, A, B, C, D usw.)?
- Ist das Layout meiner Pflanzenpässe zugelassen?
- Weiß ich, wo ich die Pflanzenpässe auf den Produkten anbringe?
- Sind alle benötigten Materialien (Aufkleber, bedruckte Töpfe u. Ä.) bestellt?
- Kann ich alle benötigten Daten in meine interne Buchführung eingeben?
Liefern Sie den Pflanzenpass schon an jeder Pflanze?
Machen Sie das für Ihre Kunden deutlich sichtbar. Geben Sie Ihren Produkten den positiven Auswahlcode P01 009 (= Pflanzenpass für jede Pflanze) mit auf den Weg. So hat Ihr Kunde weniger Arbeit (beispielsweise keine zusätzliche Arbeit beim Aufteilen von Produkten). Ihre Produkte werden damit attraktiver und Sie erhöhen Ihre Absatzmenge.
Warum muss ich eine Buchführung führen?
Alle Betriebe, die mit Produkten handeln, die der Pflanzenpasspflicht unterliegen, sind gesetzlich verpflichtet, die eingehenden und ausgehenden Ströme dieser Produkte in ihrer Buchführung zu erfassen, um beim Auftreten von Krankheiten eine Rückverfolgung bis zur Quelle zu ermöglichen.
Weitere Informationen, was alles unter die Buchführungspflicht fällt, finden Sie auf der Website (auf Englisch) von Naktuinbouw.
Wer muss die Buchführungspflichten erfüllen?
Jeder, der mit Produkten handelt, für die phytosanitäre Anforderungen gelten. Phytosanitäre Anforderungen gelten für pflanzenpasspflichtige Produkte und für Endprodukte, für die beim Import eine phytosanitäre Zertifizierungspflicht gilt.
Weitere Informationen, was alles unter die Buchführungspflicht fällt, finden Sie auf der Website (auf Englisch) von Naktuinbouw.
Welche Buchführungspflichten muss ich beim Verkauf von Pflanzenmaterial erfüllen?
Sie erhalten von Ihrem Kunden für jede gelieferte Handelseinheit mit Pflanzen, pflanzlichen Produkten oder anderen Materialien die Angaben, aus denen sich ergibt, um welchen Kunden es sich handelt. Die Buchführung muss übersichtlich und durchsuchbar sein. Die Angaben auf einem Lieferschein oder einer Rechnung reichen aus.
Weitere Informationen, was alles unter die Buchführungspflicht fällt, finden Sie auf der Website (auf Englisch) von Naktuinbouw.
Achtung! Änderung beim Elektronische Lieberschein (EAB)!
Vor dem 14. Dezember 2019 könnte die phytosanitäre Registrierungsnummer (Naktuinbouw-Nummer) digital im EAB vergeben werden. Dies war nicht zwingend erforderlich. Ab dem 14. Dezember 2019 ist die Option verfallen und der Anlieferer kann nun in Floriday alle Bestandteile des Pflanzenpasses eingeben bzw. generieren (ABCD). Im EKT/DESADV wird für den Käufer ein Schlüssel bereitgestellt, mit dem er die in Floriday generierten Rückverfolgungscodes (Teil C) für die eigene Buchführung abrufen kann.
Was bedeutet ein „sichtbarer“ Pflanzenpass?
Das Format des Pflanzenpasses, die Schriftart und die Buchstabengröße sind freigestellt. Wichtig ist aber, dass er mit bloßem Auge lesbar ist. Außerdem vereinbaren wir auch Regeln, wo der Pflanzenpass zu finden sein sollte. Wichtig ist, dass der Pflanzenpass auf den ersten Blick zu sehen ist.
Für besondere Fälle bedarf es einer Abstimmung mit der NVWA. Folgende Situationen sind bereits geklärt worden:
Was ist erlaubt?
- Wurde der Pflanzenpass auf einen Topf gedruckt, in dem die Pflanze aufgezogen wird, darf dieser noch mit einem Umtopf, einer Folie usw. versehen werden.
- Der Pflanzenpass darf auf der Rückseite einer Kistenkarte lose in eine dafür bestimmte Vertiefung eines Trays gesteckt werden.
- Handelt es sich um Kleinverpackungen mit Pflanzenpass, die sich in einer Umverpackung befinden, ist kein Pflanzenpass an der Außenseite der Umverpackung notwendig.
Was ist nicht erlaubt?
- Den Pflanzenpass so auf dem Träger (Etikett, Label, Aufkleber usw.) anzubringen, dass er im Aufzuchtmedium verschwindet.
- Der Pflanzenpass darf nicht auf der Rückseite einer Kistenkarte sein, die fest an einer Verpackung befestigt wird (mit Klebstoff, Heftklammern, Nieten usw.)
- Der Pflanzenpass darf nicht im Inneren eines Trägers angebracht werden, der aus mehreren Seiten besteht. Auf der Vorder- oder Rückseite des Trägers ist das aber zulässig.
- Der Pflanzenpass darf nicht auf der Innenseite von Verpackungsmaterial angebracht werden, beispielsweise auf der Innenseite einer Topfhülle.
Was geschieht, wenn ein Pflanzenpass nicht (sichtbar) vorhanden ist?
Wird bei unserer Kontrolle kein (sichtbarer) Pflanzenpass angetroffen, wird die betreffende Partie ausgesondert. Royal FloraHolland kann diese Partie nicht versteigern, weil das rechtlich nicht zulässig ist.
Weil Royal FloraHolland auch keine Pflanzenpässe anbringen darf, bleiben nur drei Optionen:
- Der Anlieferer holt die Partie wieder ab
- Der Anlieferer bringt vor Ort selbst die Pflanzenpässe an
- Die Partie wird vernichtet
Kosten weiterberechnen?
Royal FloraHolland empfiehlt den Züchtern, die Kosten für den Pflanzenpass mit in den Produktpreis aufzunehmen.
Tipps für das Ausdrucken
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten. Im Markt sehen wir derzeit Pflanzenpässe auf Steck- bzw. Hängeetiketten, bei der Lieferung mit einem Tintendrucker auf den Topf gedruckt oder vorgedruckt auf den Töpfen (beim Eintopfen), auf der Folie oder auf manuell angebrachten (Normpack-) Aufklebern.
Tipps für das Anbringen
Wichtig ist, dass der Pflanzenpass gut sichtbar und mit bloßem Auge lesbar ist.
Welche Buchführungspflichten muss ich beim Einkauf von Pflanzenmaterial erfüllen?
Sie erhalten von Ihrem Vorlieferanten für jede gelieferte Handelseinheit mit Pflanzen, pflanzlichen Produkten oder anderen Materialien die Angaben, aus denen sich ergibt, um welchen Lieferanten es sich handelt. Die Buchführung muss übersichtlich und durchsuchbar sein. Die Angaben auf einem Lieferschein oder einer Rechnung reichen aus.
Pflanzenpass auf Verpackungsebene, was tun?
Wenn Sie das gekaufte Produkte 1:1 weiterveräußern, brauchen Sie keine neuen Pflanzenpässe anzubringen. Sie müssen diese Transaktion aber in die eigene Buchführung eingeben.
Wenn Sie die gekauften Produkte in kleinere Verkaufseinheiten aufteilen oder in Arrangements mit anderen Pflanzen verarbeiten wollen, ist es erforderlich, dafür selbst neue Pflanzenpässe auszustellen. Ab dem 1. Januar 2021 gilt die Verpflichtung zur Anwendung des Pflanzenpasses pro Pflanze ab Topfgröße 10 und größer.
Auch diese Daten müssen Sie in Ihrer Buchführung speichern.
Weitere Informationen, was alles unter die Buchführungspflicht fällt, finden Sie auf der Website (auf Englisch) von Naktuinbouw.
Wo kann ich die Pflanzenpassdaten abrufen?
Das ist mittels eines Schlüssels in Floriday möglich.
Derzeit kann die phytosanitäre Registriernummer (Naktuinbouwnummer) digital in den EAB eingegeben werden. Vorgeschrieben ist das aber nicht. Seit dem 14. Dezember 2019 ist diese Option entfallen und der Anlieferer kann nun in Floriday alle Bestandteile des Pflanzenpasses eingeben bzw. generieren (ABCD). Im EKT/DESADV wird für den Käufer ein Schlüssel bereitgestellt, mit dem er die in Floriday generierten Rückverfolgungscodes (Teil C) für die eigene Buchführung abrufen kann.
Weitere Informationen, was alles unter die Buchführungspflicht fällt, finden Sie auf der Website (auf Englisch) von Naktuinbouw.