Kosten für Entsorgen / Vernichten nicht verkaufter Produkte
Seit September 2012 gelten an den Standorten der Royal FloraHolland einheitliche Gebühren für das Entsorgen / Vernichten von Produkten. Entsorgungskosten stellen wir für Produkte in Rechnung, die während der Versteigerung nicht verkauft wurden oder für Produkte, die zurückgewiesen und daraufhin entsorgt wurden.
Kosten für Entsorgen / Vernichten nicht verkaufter Produkte finden Sie auf Gebühren für Mitglieder und Anlieferer.
Außerdem gelten für Anlieferer mit während der Versteigerung nicht verkauften Produkten die normalen Gebühren und Abgaben. So werden beispielsweise die Kosten der Verpackungen in Rechnung gestellt. Kosten der Verpackungen finden Sie auch auf Gebühren für Mitglieder und Anlieferer.
Weil es bei nicht verkauften Produkten keinen Abnehmer gibt, werden den Anlieferern bei der Abrechnung der Verpackungen auch die Verpackungstarife in Rechnung gestellt, die für Kunden gelten.