Phytosanitäre Angelegenheiten
Wir tun unser Möglichstes, damit keine für Pflanzen und Blumen schädliche Organismen auftreten. Daher arbeiten wir mit dem Pflanzenpass. Gemeinsam sorgen wir für eine gesunde Branche! Dies betrifft Regelungen, die sich auf Krankheiten und Schädlinge beziehen. Diese Regeln wenden wir auf den Export und Import an.
In einigen Fällen, beispielsweise bei Pflanzenpässen, gelten diese Regelungen auch bereits beim Inverkehrbringen von Produkten in den Niederlanden und somit auch bei der Anlieferung auf der Auktion.
Auf der Website steht eine allgemeine Liste mit Produkten, für die ein Pflanzenpass bei der Anlieferung auf der Auktion vorgeschrieben ist.
Auf der Website des niederländische Amts für Verbraucherschutz und Ernährung des Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation stehen sämtliche Informationen über den Pflanzenpass (in English).