Nutzungsbedingungen Stapelwagen | Royal FloraHolland

Nutzungsbedingungen Stapelwagen

An allen Auktionsstandorten ist die Annahme und Ausgabe von Stapelwagen möglich. Für die Benutzung der Stapelwagen gelten einige Bedingungen.

Der Stapelwagen gehört uns allen. Fällt Ihnen eine verdächtige Situation auf, z.B. ein Stapelwagen ohne Schlossplatte außerhalb des Versteigerungsgeländes oder eine falsche Nutzung von Stapelwagen? Melden Sie uns das über mcp@royalfloraholland.com. So halten wir gemeinsam den Stapelwagenpool in Ordnung.

Rückgabe von Stapelwagen

Geben Sie benutzte Stapelwagen immer sauber und aneinandergekoppelt zurück.

Zweckwidrige Nutzung von Stapelwagen

Nach den Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Stapelwagen (Artikel 3.1) dürfen Stapelwagen nur für den Transport von über Royal FloraHolland abzuwickelnden und/oder abgewickelten Transaktionen von Zierpflanzenprodukten und/oder von Leergut genutzt werden. Wird ein Stapelwagen nicht für diese primären Abläufe bei Zierpflanzenprodukten verwendet, ist das zweckwidrig. Beispiele hierfür sind die Lagerung von Sachen, die nichts mit der Zierpflanzenzucht zu tun haben (z. B. Fernseher, Hausrat, Autoreifen usw.) oder das Beladen mit nicht recycelbaren oder unsortierten Abfällen. Auch wenn Sie interne Nachtmiete bezahlen oder einen Packraumvertrag haben, berechtigt das nicht zu einer zweckwidrigen Nutzung.

Verwendung außerhalb der Versteigerung

Außerhalb der Versteigerungsgebäude dürfen Sie die Stapelwagen nur verwenden, wenn sie mit einer Schlossplatte versehen sind. Sie sind dazu verpflichtet, die Stapelwagen auf Beschädigungen zu kontrollieren, wenn Sie oder Ihr Transporteur sie mitnehmen wollen. Defekte Stapelwagen oder solche mit zu vielen oder zu wenigen Ablegefächern dürfen das Versteigerungsgebäude nicht verlassen. Die Kontrollpflicht ergibt sich aus unseren Allgemeinen Bedingungen für Stapelwagen.

Auch außerhalb der Versteigerung dürfen Stapelwagen nur für den Transport von über Royal FloraHolland abzuwickelnden und/oder abgewickelten Transaktionen von Zierpflanzenprodukten und/oder von Verpackungsmaterial genutzt werden. Es ist nicht gestattet, Stapelwagen für interne Prozesse einzusetzen, die nichts mit Royal FloraHolland zu tun haben, wie zum Beispiel die Anzucht von Gemüsestecklingen, interne Umzüge, usw.

Keine festen Ablegefächer aus Stapelwagen entfernen

Die Stapelwagen haben standardmäßig drei Stellbretter (auch Platten genannt), die in verschiedener Höhe eingelegt werden können. Die fest eingebauten Stellbretter dürfen unter keinen Umständen aus dem Stapelwagen entfernt werden! Das führt zu hohen Reparaturkosten und zu Schäden an den Stellbrettern und am Sicherungsdraht. Das stört dann die Distributionsabläufe in der Lieferkette. Das Entfernen bzw. Lösen der fest eingebauten Stellbretter wird bei Royal FloraHolland mit Sanktionen bestraft.

Sanktionsrichtlinie für Stapelwagen und Ablegefӓcher

Um die Qualität und Verfügbarkeit dieser Logistikmittel sicherzustellen, haben wir für den Umgang mit ihnen einige Spielregeln festgelegt. Dazu gehört auch unsere Sanktionsrichtlinie für Stapelwagen und Ablegefӓcher.

Sparsam mit Stapelwagen in der Hochbetriebszeit

Wir bitten Sie, während der Hochbetriebszeit im Frühjahr sparsam mit Stapelwagen zu sein. Wir setzen unser Stapelwagen in dieser Zeit maximal ein und erreichen dies unter anderem durch schnellere Reparaturen, effiziente Stapelung von Behältern und die Regelung für interne Nachtmiete. Darüber hinaus beugen tägliche Lkw-Fahrten einer ungleichen Verteilung der Zahl der Stapelwagen zwischen den einzelnen Standorten vor.

Defekte Stapelwagen

Ist das Dreieck am Stapelwagen defekt? Hat der Stapelwagen schiefe Ablegefächer oder gibt es andere Mängel? Bringen Sie dann ein gelbes Etikett am Stapelwagen an, um ihn als defekt zu markieren. Diese gelben Etiketten finden Sie im gesamten Lieferbereich an allen Standorten. Ein Label zum Markieren von defekten Wagen sieht folgendermaßen aus (siehe Foto):

Befestigen Sie das Etikett am Schlossplattenhalter. Dadurch ist der defekte Stapelwagen gut zu erkennen. Diesen defekten Wagen bringt die Royal FloraHolland zur Reparatur in die Werkstatt. Haben Sie einen defekten Stapelwagen, doch es ist kein Defekt-Etikett vorhanden? Dann können Sie selbstverständlich auch einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Royal FloraHolland informieren.

Haben Sie einen defekten Stapelwagen mit einer Schlossplatte? Dann können Sie diese Schlossplatte von einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin der Royal FloraHolland (einer "aufschließbefugten Person") entfernen lassen.

Kontrollpflicht für Stapelwagen

Beim Abholen von Stapelwagen an einem der Standorte von Royal FloraHolland haben Sie als Nutzer eine Kontrollpflicht. Bitte nehmen Sie daher nur Stapelwagen mit drei standardmäßigen festen Ablegefӓchern mit und lassen Sie alle Stapelwagen stehen, die nicht die richtige Zahl an Ablegefӓchern aufweisen. Die Kontrollpflicht ergibt sich aus unseren Allgemeinen Bedingungen für Stapelwagen.